Hundesteuer in Berlin

Hundesteuer in Berlin

Berlin ist der größte Stadtstaat Deutschlands. Entsprechend der großen Zahl an Einwohner der Stadt befinden sich auch viele Hunde darin. Gerade bei der dichten Besiedlung ist es notwendig, dass seitens der Stadt klare Regelungen vorgegeben werden. Hunde sind nicht nur zu pflegen und auf eine artgemäße Haltung zu achten, sondern auch die finanziellen Belastungen sind zu berücksichtigen.

Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht

Berlin gehört zu den Städten, in denen eine Hundehaftpflicht für das Halten eines Hundes vorgeschrieben ist. Dabei ist es zweitrangig, ob es sich um den Bestandteil einer bestehenden Versicherung oder um eine separat abgeschlossene Versicherung handelt. In der Satzung über das Halten des Hundes ist genau vorgeschrieben, welche Mindestleistungen die Versicherungen erfüllen muss.

So muss je Versicherungsfall mindestens eine Schadensumme von einer Million Euro vorgesehen sein. Eine Trennung zwischen Sach- und Personenschäden ist hierbei nicht notwendig. Entsprechend der Höhe der Versicherung ist abzuklären, ob diese Leistungen erfüllt sind, falls überhaupt Haustiere im Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung vorgesehen sind.

Da die Verträge in den Leistungen und Prämien deutliche Unterschiede aufweisen, lohnt es sich einen Vergleich vorzunehmen. Entschieden werden sollte nach dem Preis-Leistungsverhältnis, solange die Mindestanforderungen erfüllt werden.

Hundesteuer in Berlin hat einheitliche Höhe

Da Berlin Bundesland und Stadt in einem ist, gibt es für die Hundesteuer ausschließlich einen Satz. Berlin setzt hierbei auf ein sehr einfaches und übersichtliches System, was es für Mitarbeiter und Hundehalter transparenter gestaltet.

Die Höhe der Hundesteuer ist in der Satzung festgehalten, die zugleich das Hundesteuergesetz darstellt. Es wird ausschließlich auf die Anzahl der Tiere geachtet. Die Rasse hat auf die Steuer keinerlei Einfluss.

Berlin:

  • Für den ersten Hund: 120€
  • Für jeden weiteren Hund: 180€

Zweithunde in Berlin halten

Hunde werden immer wieder als Ersatz für Kinder und Familie betrachtet und entsprechend dieser Motivation gehalten. Diese Entwicklung kann in Berlin beobachtet werden. In dieser Stadt ist es keine Seltenheit, dass mehr als ein Hund gehalten wird. Ein weiterer Hund ist nicht nur mit zusätzlichen Platzbedarf und Arbeit verbunden, sondern ebenso mit einem deutlich höheren finanziellen Aufwand.

Für den zweiten Hund wird ein erhöhter Steuersatz berechnet. Des Weiteren ist mit einer höheren Prämie in der Hundehaftpflichtversicherung zu rechnen. Sollte der erste Hund durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, ist zu überprüfen, ob dies ebenfalls auf einen weiteren Hund zutrifft.

Kampfhunde nur mit Nachweisen erlaubt

  • Grundsätzlich sind sogenannte Kampfhunde in der Bundeshauptstadt Berlin nicht verboten.
  • Allerdings ist das Halten und Führen dieser Hunde mit konkreten Auflagen verbunden, die allesamt unter Paragraph 4 festgehalten werden.
  • Darin ist nachzulesen, dass alle Hunde, die als gefährlich angesehen werden, spezielle Auflagen erfüllen müssen.

Des Weiteren befindet sich in der Satzung eine Liste, die alle Hunderassen enthält, die üblicherweise die charakteristischen Merkmale von Kampfhunden erfüllen. Zusätzlich werden im Einzelfall die Hunde als gefährlich betrachtet, die ohne selbst angegriffen zu werden, eine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellt, Wild hetzt oder gar tötet.

Wer sich für einen sogenannten Listenhund interessiert und sich ein solches Tier anschafft, muss innerhalb von acht Wochen Unterlagen in der zuständigen Behörde nachreichen. Dazu gehört ein Führungszeugnis, einen Wesenstest des Hundes und einen Sachkundenachweis.

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Leinenzwang und Maulkorbpflicht

Aufgrund der häufigen Menschenansammlungen, die für eine solche Großstadt normal sind, muss die Haltung der Hunde entsprechend angepasst sein. Es ist eine Änderung des Gesetzes zu erwarten. Bislang besteht ausschließlich für Hunde mit einer Schulterhöhe über 30 Zentimeter Leinenpflicht.

Des Weiteren haben die Betreiber der öffentlichen Nahverkehrsmittel eine Verordnung veröffentlicht. Diese besagt, dass sowohl in den Bahnen und Bussen, wie auch dem gesamten dazu gehörenden Gelände Leinenpflicht besteht. Des Weiteren besteht für alle Hunde, die sich nicht in einer Transportbox befinden, Maulkorbpflicht. Des Weiteren entstehen für Hunde, die sich nicht in einer Box befinden, zusätzliche Fahrtkosten.

Hunde im Bundesland Berlin anmelden

Da es sich um eine Stadt handelt, werden die Aufgabenbereiche anders verteilt, als es in anderen Bundesländern üblich ist. So werden in Berlin die Hundesteuer durch das Finanzamt verrechnet. Dementsprechend wird auch die Anmeldung beim Finanzamt vorgenommen. Wird die Anmeldung persönlich vorgenommen, kann dies im Rathaus geschehen, die Unterlagen werden anschließend an das Finanzamt weiter gegeben.

Erfolgt die Anmeldung mit Hilfe eines Vordrucks, kann dieser direkt an das Finanzamt geschickt werden. Einzutragen sind neben den persönlichen Daten, die Steuernummer, Bankverbindung und Angaben zum Hund und dem bisherigen Hundehalter. Nach dem Überprüfen auf Vollständigkeit und dem Unterschreiben der Anmeldung kann der Bogen dem Finanzamt zugeschickt werden.

Das Finanzamt teilt die wesentlichen Informationen der Polizei und der Ordnungsbehörde mit, falls dies durch die Rasse notwendig ist. Es ist das gleiche Finanzamt zuständig, wie auch für die weiteren steuerlichen Angelegenheiten.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Hundesteuergesetz in Berlin

Im Hundesteuergesetz ist in mehren Paragraphen unterteilt, welche Richtlinien im Rahmen der Hundesteuer zu beachten sind. Im Vordergrund steht die Steuer. So werden nicht nur die konkreten Kosten genannt, die pro Tier und Jahr zu entrichten sind, sondern auch alle Fälle, die eine Vergünstigung mit sich bringen.

Werden die Tiere aus nachweislichen beruflichen Gründen gehalten, ist eine Befreiung der Hundesteuer vorgesehen. Gleiches gilt für Hunde, die als Blinden- und Rettungshunde ausgebildet sind. Die Steuerbefreiung wird ausschließlich nach Antragsstellung und bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen gewährt.

Anmeldung der Hundesteuer durch das Finanzamt

Die durch das Finanzamt Berlin, ausgegebene Steuermarke muss vom jeweiligen Hund getragen werden. Es wird vor Ablauf der aufgedruckten Frist eine neue Marke ausgegeben, die auszutauschen ist.

Diese Nummer dient der Identifikation des Tieres und im Bedarfsfall zum Ausfindig machen des Besitzers. Anmeldung und weitere Veränderungen im Bestand müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Steuer kann nach eigenem Wunsch vierteljährlich oder jährlich entrichten werden.

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