Hundesteuer in Hamburg

Hundesteuer in Hamburg

Hamburg erhebt als einer der drei Stadtstaaten nur einen Satz der Hundesteuer. Ebenso gelten die Satzungen für die Hundehaltung und weitere Bereiche für alle Bewohner Hamburgs. Da es sich um eine Stadt handelt, die nur bedingt über Freiflächen verfügt, sind die Richtlinien meist strenger, was ein erhöhtes Maß an Erziehung der Hunde mit sich bringt.

Nicht zu vergessen ist der finanzielle Aufwand, der sich durch die Vierbeiner ergibt, der vor der Anschaffung zu bedenken ist.

Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunderassen Pflicht

Hamburg gibt klar vor, dass eine Hundehaftpflichtversicherung nicht nur eine finanzielle Sicherheit für die Hundebesitzer mit sich bringt, sondern, dass diese grundsätzlich abzuschließen ist. Dabei ist in den Satzungen festgehalten, über welche Details der Vertrag verfügen muss. So darf die Versicherung maximal über eine Selbstbeteiligung von 500 Euro verfügen.

Diese Summe ist pro Versicherungsfall zu entrichten. Des Weiteren muss der Vertrag sowohl bei Sach- wie auch bei Personenschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro verfügen. Vor dem Abschluss bietet sich der Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung zu überprüfen, da ein Hund teilweise inbegriffen ist.

Allerdings ist zusätzlich ein Blick auf die Leistungen zu werfen. Die Prämie für die Hundehaftpflichtversicherung sind gering, jedoch von der Gesellschaft, der Rasse und der Anzahl der Tiere abhängig.

Hundesteuer in Hamburg einheitlich geregelt

In Hamburg wird die Hundesteuer durch das Finanzamt für Grundbesitz und Verkehrssteuern damit beauftragt, die Hundesteuer zu berechnen. Dementsprechend erfolgen alle Meldungen der Vierbeiner ebenfalls beim Finanzamt.

Unabhängig von der Zuständigkeit sind die Sätze zu beachten, die pro Tier veranschlagt werden. Hamburg setzt auf ein einheitliches System, welches die Handhabung für Behörden und Hundebesitzer erleichtert.

Bei der Berechnung wird ausschließlich auf die Rasse, nicht jedoch auf die Anzahl der Tiere geachtet. Die Berechnung wird jährlich vorgenommen. Die erste Zahlung ist einen Monat nach der Anmeldung fällig.

Hamburg:

  • Für jeden Hund: 90€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Zweithunde gleichbleibend versteuert

Hamburg verzichtet darauf, dass die Hundesteuer für die zweiten und weiteren Hunde höher angesetzt wird. Stattdessen wird ein Satz genommen, der für alle Tiere gleichbleibend ist. Bei der Anschaffung eines zweiten Hundes kommt es jedoch nicht einzig auf die Steuer an.

Auch in anderen Bereichen sollten berücksichtigt werden, dass ein weiteres Tier mit einem zusätzlichen Aufwand und Kosten verbunden ist. Neben der Aufmerksamkeit braucht das Tier Nahrung und eine Versicherung.

Kampfhunde nur bedingt erlaubt

Um in Hamburg einen Kampfhund halten zu dürfen, müssen entsprechende Nachweise erfüllt werden. In unterschiedlichen Bereichen werden seitens des Bundeslandes Vorschriften gemacht, wann und wie die zugelassenen Tiere zu halten und zu führen sind. In Paragraph 14 ist ein grundsätzliches Verbot für gefährliche Hunderassen vorgesehen.

  • Wer dennoch nicht auf einen Kampfhund verzichten möchte, muss vor der Anschaffung einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
  • Für die Haltung darf der gewünschte Hund keine Gefährdung für Menschen, andere Tiere oder das Eigentum anderer darstellen.
  • Des Weiteren muss die zukünftige Halterin beweisen, dass sie in der Lage ist, das Tier ruhig und fachgerecht zu halten.

Als Nachweise sind eine Negativbescheinigung des Hundes, Bescheinigung der Hundehaftpflichtversicherung, Nachweis über die operative Zeugungsunfähigkeit, Bestätigung über ein erhöhtes Interesse an der Haltung und Führung gefährlicher Hunderassen, wie auch den Besuch einer Hundeschule mit guter Führung.

In Hamburg wird zwischen zwei Kategorien unterteilt. Während Bullterrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen grundsätzlich als gefährliche Tiere eingestuft werden, gibt es einige Hunderassen, bei denen das durch einen Wesenstest belegt werden kann.

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Leinenpflicht in Hamburg

In Hamburg gilt grundsätzlich ein Leinenzwang. Dies trifft jedoch nicht auf die speziell eingerichteten Auslaufflächen zu, die allgemein als Hundewiesen bezeichnet werden. Auf weiteren Grünflächen, die den Menschen der Erholung dienen sollen, dürfen ausschließlich Hunde mit einer bestandenen Gehorsamsprüfung ohne Leine herum laufen.

Diese Bescheinigung muss der Halter zur Bestätigung bei sich tragen. Des Weiteren kann eine grundlegende Befreiung unter bestimmten Voraussetzung bei der Stadt beantragt werden. Gefährliche Hunde müssen ab einem Alter von 9 Monaten zusätzlich außerhalb der eigenen Wohnung einen Maulkorb tragen.

Hunde im Bundesland Hamburg anmelden

Da die Hundesteuer vom Finanzamt veranschlagt wird, müssen die Tiere dort angemeldet werden. Die Anmeldung kann bequem von zu Hause erfolgen, in dem das Formular ausgefüllt, unterschrieben und an das Finanzamt versendet wird.

Ebenso ist der persönliche Weg möglich, bei dem die Angaben vor Ort gemacht und unterschrieben werden. Anzugeben sind die persönlichen Daten des Halters, Bankverbindung und Angaben zum Hund.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Hundesteuergesetz in Hamburg

Im Hundesteuergesetz der Stadt Hamburg ist festgehalten, wann die Hundesteuer zu entrichten ist. Ebenfalls ist darin nachzulesen, dass die Tiere innerhalb eines Monats nach der Anschaffung anzumelden sind.

Hundesteuer wird jährlich entrichtet

Die Steuer wird jährlich entrichtet. Steuer wird erst bei einem Alter von über drei Monaten fällig. In diesem Gesetz ist festgehalten, welche Hunde grundsätzlich von der Steuer befreit sind.

Dabei handelt es sich um Hunde öffentlicher Dienste, wissenschaftlicher Institute und Tiere, die Menschen mit schweren Behinderungen unterstützen. Dies sind überwiegend Begleit-, Wach- und Blindenhunde.

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