Hundesteuer in Hessen

Hundesteuer in Hessen

Das Bundesland Hessen ist in viele Kommunen unterteilt. Seitens des Bundeslandes gibt es in einigen Bereichen Vorgaben, die einzuhalten sind. Einige lassen sich durch eigene Satzungen verändern oder ausbauen. Den einzelnen Städten und Gemeinden steht es komplett im eigenen Ermessen, wie hoch die Hundesteuer angesetzt wird. Die Kosten werden regional veranschlagt und entrichtet.

Hundehaftpflichtversicherung nicht notwendig

Hessen schreibt keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Diese Aussage trifft allerdings nicht auf die, sogenannten, Kampfhunde zu. Für die Haltung muss unter anderem eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500000 Euro abgeschlossen werden.

Auch Hundehalter ungefährlicher Rassen sollten über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachdenken. Diese schützt vor finanziellen Einbußen im Schadensfall. In einzelnen Verträgen privater Haftpflichtversicherungen ist ein Hund enthalten, was es jedoch abzuklären gilt.

Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich die meist günstigen Tarife weiter senken. Die Selbstbeteiligung sollte nicht zu hoch angesetzt sein, da diese pro Schadensfall gilt.

Hundesteuer in Hessen setzen die Kommunen fest

Die Hundesteuer bleibt in den jeweiligen Kommunen und wird unter anderem für das Aufstellen von Hundekotmülleimer oder ähnliches verwendet. Dementsprechend wird die Höhe der Steuer ebenfalls von der Gemeine oder der Stadt fest gesetzt. Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den Kommunen.

So gibt es Unterschiede in der Anzahl der Tiere. In vielen Kommunen ist zusätzlich darauf zu achten, um welche Rasse es sich handelt. Hunde, die als bissig gewertet werden, sind mit einer deutlich höheren Steuer berücksichtigt.

Frankfurt am Main:

  • Für den ersten Hund: 90€
  • Für jeden weiteren Hund: 180€
  • Für Kampfhunde: 900€

Wiesbaden:

  • Für jeden Hund: 180€

Kassel:

  • Für den ersten Hund: 90€
  • Für den zweiten Hund: 120€
  • Für jeden weiteren Hund: 150€

Zweithunde bringen zusätzlichen Aufwand

Tiere sind generell mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden. Dies trifft auf den finanziellen Aufwand, wie auch auf die Zeit und Aufmerksamkeit zu, die für die Tiere aufzubringen sind. Dabei zeigt sich ein Unterschied, ob es sich um den ersten oder weitere Hunde handelt. Die Kosten fallen meist für die einzelnen Hunde sehr ähnlich aus.

Die Ausnahme zeigt sich bei der Steuer. Hierbei ist mit einer höheren Gebühr für den zweiten Hund zu rechnen. Ein weiteres Bedürfnis der Hunde zeigt sich beim Platz, welcher in der Wohnung für Menschen und Tiere vorhanden sein muss. Somit ist es sehr sinnvoll, wenn die Auswahl der Rasse und der Anzahl an die Wohnung und die eigenen Vorlieben angepasst wird.

Kampfhunde in Hessen benötigen spezielle Aufsicht

In einer Gefahrenabwehrverordnung des Bundeslandes Hessen ist festgehalten, dass gefährliche Hunde unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gehalten werden dürfen. In der Hundeverordnung ist festgehalten, welche Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft werden.

Dazu gehören American Pitbull Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, American Bulldog, Rottweiler, Bullterrier, Dogo Agentino, American Bulldog, Kangal und kaukasischer Owtscharka.

  • Gleiches gilt für alle Hunde, die als Kreuzungen zwischen oder mit diesen Hunderassen entstehen.
  • Des Weiteren werden alle Hunde als gefährlich angesehen, die in der Vergangenheit Menschen oder andere Tiere angefallen oder verletzt haben, hetzen oder ein unkontrolliertes Verhalten zeigen.
  • Alle Kampfhunde müssen außerhalb der eigenen Wohnung an der Leine geführt werden. Durch einen Wesenstest des Hundes kann eine Befreiung der generellen Leinenpflicht in Hessen beantragt werden.

Um einen Kampfhund halten und führen zu dürfen, muss eine entsprechende Erlaubnis in der Kommune eingeholt werden. Hierfür sind Nachweise über das persönliche Interesse und das Wesen des Tieres zu erbringen.

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Leinenpflicht mit regionalen Unterschieden

Die Vorschriften des Bundeslandes sehen vor, dass Hunde generell an der Leine zu führen sind. Ein direkter Zwang besteht allerdings nur für gefährliche Hunderassen. An öffentlichen Plätzen sind alle Hunde an der Leine zu führen. Gleiches trifft auf öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen, Gaststätten, Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Gartenanlagen zu.

In einigen Städten bestehen zusätzliche Verordnungen, wann und wo die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Gerade in größeren Städten werden spezielle Auslaufflächen angeboten. Außerhalb dieser Flächen müssen die Hunde angeleint sein. Vereinzelnd bestehen Verbote, wo Hunde als Unerwünscht angesehen werden.

Badeanlagen und Kinderspielplätze sind einige dieser Örtlichkeiten. Des Weiteren ist zu beachten, dass alle Hunde außerhalb des privaten Geländes ein Halsband mit Name und Anschrift benötigen.

Hunde im Bundesland Hessen anmelden

Da Hessen in viele Kommunen aufgeteilt ist, ist die Anmeldung des Hundes im Rathaus der Stadt oder der Gemeinde vorzunehmen. Da sich die Angaben bei der Anmeldung in Grenzen halten, ist damit ein nur geringer Zeitaufwand verbunden.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Es können geringe Abweichungen zwischen den Formularen bestehen, die grundlegenden Informationen sind in allen Städten und Gemeinen gleich. So ist bei der Anmeldung der Name und die Anschrift des Halters, sowie die Bankverbindung einzutragen.

Weitere Angaben bei der Hundesteuer

Ebenso sind Angaben zum Hund zu machen. Das Alter und die Rasse sind die wesentlichen Informationen, die für die Berechnung wichtig sind. Zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit ist die Anmeldung zu unterschreiben.

Immer mehr Kommunen bieten an, dass die Anmeldung online oder durch den Ausdruck, das Ausfüllen, Unterschreiben und Verschicken des Formulars von zu Hause erledigt werden kann.

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