Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern, in dem in allen Kommunen eine Hundesteuer erhoben wird. Die genau Höhe steht der jeweiligen Gemeinde frei. Vor der Anschaffung eines Hundes, ist nicht nur die Steuer, sondern alle Vorschriften und Regeln bei der Haltung und Erziehung in Erfahrung zu bringen. Die Gesundheit des Tieres steht hierbei im Vordergrund.

Hundehaftpflichtversicherung für alle freiwillig

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist allen Hundehaltern frei gestellt. Eine Regelung bezüglich der Rasse oder entsprechend anderen Gesichtspunkten besteht nicht. Dementsprechend besteht auch für Halter von gefährlichen Hunderassen keine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung.

Dennoch besteht die Empfehlung hierzu. Eine Versicherung dieser Art schützt die Hundehalter vor finanziellen Verlusten durch den Vierbeiner. Den Abschluss einer solchen Versicherung bietet sich für jede Hunderasse an. Je größer und gefährlicher die Rasse ist, desto sinnvoller erweist sich ein solcher Abschluss. Die monatlichen, beziehungsweise die jährlichen Beiträge sind sehr gering, wodurch es sich umso mehr lohnt über eine solche Versicherung nachzudenken.

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern durch Kommunen festgelegt

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern stellt es jeder einzelnen Kommune frei, in welcher Höhe die Hundesteuer berechnet wird. Dabei wird es ebenfalls frei gestellt, ob es Unterschiede bezüglich der Hunderasse und der Anzahl der Hunde gibt.

Die Hundesteuer wird für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von speziellen Hundeflächen, wie auch für das Aufstellen entsprechender Mülleimer herangezogen. Um die Kosten stemmen zu können, ist in zahlreichen Kommunen die Hundesteuer angehoben worden.

Schwerin:

  • Für den ersten Hund: 108€
  • Für den zweiten Hund: 200€
  • Für jeden weiteren Hund: 350€
  • Für den ersten Kampfhund: 700€
  • Für jeden weiteren Kampfhund: 1000€

Rostock:

  • Für den ersten Hund: 108€
  • Für den zweiten Hund: 144€
  • Für jeden weiteren Hund: 168€
  • Für jeden Kampfhund: 468€

Neubrandenburg:

  • Für den ersten Hund: 96€
  • Für den zweiten Hund: 150€
  • Für jeden weiteren Hund: 200€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Zweithunde vielerorts teurer

Die Hundesteuer ist in vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern so gehalten, dass die zweiten Hunde höher angesetzt sind. Alle weiteren Hunde sind mit einer zusätzlichen Erhöhung verbunden, die je nach Ort geringer oder größer ist.

Zweithunde machen sich nicht nur in der Steuer, sondern auch in anderen Bereichen bemerkbar. Bezüglich der Pflege, Nahrung und Aufmerksamkeit sind weitere ebenso umfangreich, wie es bei den ersten Hunden zu beobachten ist.

Kampfhunde bedürfen zusätzlicher Erlaubnis

Das Bundesland sieht ein generelles Verbot für Kampfhunde vor. Dies beinhaltet die Zucht, das Halten und Führen der gefährlichen Hunderassen. Zudem ist es strikt verboten, dass Hunde durch die Erziehung und Haltung aggressiv gegenüber Tieren und Menschen gemacht werden.

In der Hundehalteverordnung ist festgehalten, dass beim Halten und Führen der Hunde der Mensch in Lage sein muss, um Schäden an anderen Menschen, Tieren und Gegenständen zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, muss im Zweifelsfall ein Maulkorb angelegt werden. Eine Pflicht hierzu besteht nicht, kann jedoch in den Satzungen der einzelnen Kommunen enthalten sein.

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Bedingte Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Es ist untersagt, dass Hunde ohne Aufsicht, außerhalb des privaten Geländes frei herumlaufen dürfen. An sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen, bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Tiergärten und an Verkaufsständen sind alle Tiere an der Hundeleine zu führen.

  • Es ist darauf zu achten und die Erziehung des Hundes entsprechend auszurichten, dass die Tiere nicht gegen den Willen des Hundehalters das Grundstück verlassen.
  • Eine Leinenpflicht an anderen Stellen kann durch die jeweilige Stadt erteilt werden.
  • So sind in Schwerin läufige Hündinnen generell an der Leine zu führen.
  • Des Weiteren besteht ein grundsätzlicher Leinenzwang in einigen Ortsteilen der Landeshauptstadt.
  • Für die Identifizierung des Hundes muss dieser ein Halsband mit Namen und Adresse des Halters tragen.

Hunde im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anmelden

Das Anmelden der Hunde ist für alle Hundehalter Pflicht. Dieser Pflicht ist innerhalb eines Monats nach der Anschaffung nachzugehen. Bei Welpen besteht die Meldepflicht erst nach drei Monaten. Die Anmeldung des Hundes ist in der jeweiligen Kommune vorzunehmen.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Hierfür ist meist der Personalausweis zur Identifizierung vorzulegen. Neben den persönlichen Angaben ist die Bankverbindung für die Abbuchung der Hundesteuer einzutragen. Zuletzt sind Angaben zum Hund zu machen. Das Alter und die Rasse sind die wichtigsten Angaben hierbei. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars ist dieses zu unterschreiben.

Hundesteuer persönlich anmelden

Alternativ wird in vielen Gemeinden und Städten die Möglichkeit gegeben, die Hunde ohne persönliches Erscheinen anzumelden. Hierfür steht ein Formular zum Ausdruck auf der jeweiligen Homepage bereit. Dieses ist ebenfalls vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an die betreffende Behörde zu senden.

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