Hundesteuer in Niedersachsen

Hundesteuer in Niedersachsen

Niedersachsen gibt Hundehaltern eine klare Richtung vor. Um einen Hund halten zu dürfen, müssen einige Punkte erfüllt werden. Daher ist es sehr wichtig, dass ausreichend Informationen eingeholt werden, damit alle Nachweise erbracht werden. So werden die Halter unter anderem finanziell in Anspruch genommen. Die Hundesteuer ist nur eine Ausgabe, die durch die Anschaffung des Hundes entstehen.

Hundehaftpflichtversicherung für alle bindend

Das Bundesland schreibt allen Hundebesitzern vor, dass ab dem ersten Tag des Besitzes eine Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner bestehen muss. Dieser Paragraph trifft auf alle Hunde zu, die den sechsten Lebensmonat vollendet haben. Dementsprechend ist es wichtig, im Vorfeld Tarife zu vergleichen.

Die Vorschriften beinhalten ebenso die Mindestleistungen des Vertrages, um sowohl den Besitzer, wie auch den Beschädigten vor finanziellen Einbußen zu schützen. Die Vorgaben machen einen Unterschied zwischen Sach- und Personenschäden.

So müssen Sachschäden mit mindestens 200.000 Euro und Personenschäden mit mindestens 500.000 Euro abgesichert sein. Die monatlichen Kosten einer solchen Versicherung halten sich im Rahmen und können durch eine Selbstbeteiligung zusätzlich gesenkt werden. Die vereinbarte Höhe der Selbstbeteiligung gilt pro Versicherungsfall.

Hundesteuer in Niedersachsen unterschiedlich

Die Höhe der Hundesteuer wird durch die einzelnen Gemeinden vorgegeben. Niedersachsen gibt es den Kommunen frei, ob sie Steuer erheben und in welcher Höhe diese ausfallen. Gleiches trifft auf die Staffelung entsprechend der Anzahl und Rasse der Hunde an. Die Steuer werden für unterschiedliche Ausgaben herangezogen, die den Städten unter anderem durch die Vierbeiner entstehen.

Hannover:

  • Für den ersten Hund: 132€
  • Für jeden weiteren Hund: 240€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Hildesheim:

  • Für den ersten Hund: 126€
  • Für jeden weiteren Hund: 186€

Braunschweig:

  • Für den ersten Hund: 120€
  • Für den zweiten Hund: 144€
  • Für jeden weiteren Hund: 180€
  • Für den ersten Kampfhund: 600€
  • Für jeden weiteren Kampfhund: 756€

Zweithunde nicht in allen Bereichen teurer

Bei einem Blick auf die unterschiedlichen Ausgaben und die weiteren Punkte, die für Hunde aufzubringen sind, zeigt sich, dass ein Zweithund meist teurer als der erste Hund ausfällt. In Niedersachsen rechnen sich die Kosten, wodurch der Unterschied deutlich geringer wird. In einigen Städten ist der Unterschied der Hundesteuer gering.

Um überhaupt einen Hund halten zu dürfen, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Die Kosten fallen unabhängig von der Anzahl der Hunde einmalig an. Dadurch soll ein fachgemäßer Umgang mit den Tieren garantiert werden. Viele Ausgaben sind ähnlich und richten sich unter anderem nach der Größe der Hunde.

Kampfhunde mit Maulkorbpflicht

In Niedersachsen wird es den Hundebesitzern frei gestellt, welche Rasse das Tier hat. Grundsätzlich müssen alle zukünftigen Halter einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung. Der Unterricht erfolgt in mehreren Stunden. Darin werden die allgemeinen Gesetze und alles zur Haltung, Erziehung und Pflege erlernt. Darin wird ebenfalls auf gefährliche Hunderassen eingegangen.

Diese Rassen benötigen eine noch deutlichere Erziehung, damit die Tiere in allen Situationen ruhig bleiben. Um die Mitmenschen und anderen Tiere zu schützen, müssen alle Kampfhunde außerhalb des eigenen Grundstücks einen Maulkorb tragen. Des Weiteren müssen diese Hunderassen grundsätzlich an der Leine geführt werden. Durch die allgemein strengen Vorschriften für Hundehalter sind die Unterschiede für Interessenten von Kampfhunden geringfügig.

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Leinenzwang durch Kommunen gegeben

Das Bundesland macht keine Vorschriften zur Führung der Hunde an der Leine. Allerdings kann dies durch die einzelnen Kommunen geschehen. Meist sind es Städte, die in Fußgängerzonen und anderen Örtlichkeiten mit größerem Menschenandrang auf die Leine bestehen. Dadurch kann das Tier im Ernstfall zurückgehalten werden.

Da es immer wieder zu ungewohnten Situationen kommen kann, sind die Reaktionen der Hunde nicht immer einzuschätzen. Gerade Jungtiere können dabei schnell überfordert sein. Auch die Geräusche stellen eine Überforderung dar. Daher besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln Leinenpflicht.

Hunde im Bundesland Niedersachsen anmelden

Ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat müssen Hunde bei der zuständigen Kommune angemeldet werden. Die Meldung muss, wie bei allen anderen Hunden auch, innerhalb eines Monats vorgenommen werden.

Unabhängig davon, ob dies von zu Hause aus oder direkt im Rathaus vorgenommen wird, die Angaben sind immer identisch. Zwischen den einzelnen Kommunen kann es zu Unterschiede kommen, die allerdings sehr gering sind.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Persönliche Angaben bei der Hundesteueranmeldung

Die Anmeldung beschränkt sich auf die wesentlichen Informationen. So sind die persönlichen Daten des Hundehalters, sowie seiner Bankverbindung für die Steuer einzutragen. Des Weiteren wird nach der Rasse, dem Alter, Geschlecht und der Kennnummer des Hundes gefragt. Anschließend wird eine Steuermarke ausgegeben, die bei Verlust neu zu beantragen ist.

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