Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für alle Hunde Hundesteuer zu entrichten ist. Dabei besteht in den meisten Städten und Gemeinden eine Staffelung, die entsprechend der Rasse und der Anzahl der Hunde einen anderen Satz vorsieht.

Im Bereich der Hundehaftpflichtversicherung sieht das Bundesland eine zusätzliche Unterteilung vor. Diese ergibt sich durch die Erfahrungen und dementsprechend die Statistiken.

Hundehaftpflichtversicherung für große und gefährliche Hunde Pflicht

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen macht in diesem Bereiche einen klaren Unterschied, ob es sich um eine gefährliche oder ungefährliche Rasse handelt. Allerdings bleibt es nicht einzig bei dieser Trennung. Des Weiteren wird unterschieden, ob es sich um eine große oder kleine Hunderasse handelt.

Um dies zu ermitteln, gilt die Schulterhöhe der ausgewachsenen Tiere. Als große Hunde werden die Tiere angesehen, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimeter haben. Im Weiteren werden alle Hunde mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm als große Hunde angesehen.

So muss für große und gefährliche Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung nachgewiesen werden, die Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro und Sachschäden in Höhe von 250.000 Euro abdeckt.

Im Vorfeld können bestehende Verträge von Haftpflichtversicherungen überprüft werden, ob ein oder mehrere Hunde inbegriffen sind. Die Tarife sind günstig, allerdings lohnt sich durch die Unterschiede ein Vergleich vorzunehmen.

Hundesteuern in Nordrhein-Westfalen weisen mehrere Staffelungen auf

Kommunen machen in der Höhe der Hundesteuer einen Unterschied, ob es sich um einen Hund handelt oder ob mehrere Tiere gehalten werden. Dabei gilt, je mehr Hunde, desto höher fällt die Hundesteuer aus.

Des Weiteren kann in einigen Städten beobachtet werden, dass zusätzlich unterschieden wird, ob es sich um eine gefährliche Hunderasse handelt. Diese sind mit einer deutlichen Erhöhung versehen.

Düsseldorf:

  • Für den ersten Hund: 96€
  • Bei zwei Hunden, je: 150€
  • Bei drei und mehr Hunden, je: 180€
  • Für den ersten Kampfhund: 600€
  • Bei zwei und mehr Kampfhunden, je: 900€

Bonn:

  • Für den ersten Hund: 162€
  • Für zwei Hunde, je: 210€
  • Für drei und mehr Hunde, je: 264€
  • Für den ersten Kampfhund: 840€
  • Für zwei und mehr Kampfhunde, je: 1140€

Duisburg:

  • Für den ersten Hund: 132€
  • Für jeden weiteren Hund: 168€

Zweithunde mit enormer Steigerung der Hundesteuer versehen

Gerade in den Städten ist es mit Kosten für die Kommunen verbunden, für ausreichend Lauffläche für Hunde zu sorgen. Dabei sollen sich allerdings die Menschen, die Allergien oder andere Abneigungen gegen die Vierbeiner aufweisen, nicht gestört fühlen. Um diese Kosten zu decken, wird auf eine erhöhte Hundesteuer gesetzt.

Diese ist gerade bei mehreren Tieren nicht zu unterschätzen. In anderen Bereichen sind die Kosten und der sonstige Aufwand sehr ähnlich. Dabei zeigen sich die Unterschiede vor allem aufgrund der Rasse.

Kampfhunde unterliegen einer Sonderregelung

Als gefährliche Hunde werden in Nordrhein-Westfalen alle Hunde bezeichnet, bei denen die Gefährlichkeit aufgrund Vorkommnisse festgestellt wurde. Des Weiteren sind alle Hunde gefährlich, bei denen die Gefährlichkeit aufgrund der Rasse vermutet wird.

Zu diesen Rassen zählen Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier, sowie alle Kreuzungen, die aus diesen Rassen entstanden sind. Des Weiteren besteht eine Sonderregelung für große Hunde. Die Besitzer der betreffenden Hunde müssen vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis über die Haltung erbringen.

Des Weiteren gilt für diese Tiere Maulkorbpflicht, insbesondere, wenn diese als gefährlich eingestuft werden. Die Maulkorbpflicht beginnt nach dem vollendeten sechsten Lebensmonat. Bei den gefährlichen Hunden und allen Rassen, bei denen eine erhöhte Aggressivität vermutet wird, muss der Halter mindestens 18 Jahre alt sein.

Der Hund muss über eine fälschungssichere Kennzeichnung verfügen. Im Weiteren muss eine ausbruchsichere Haltung garantiert sein, die dennoch als verhaltensgerecht anzusehen ist.

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Leinenzwang an zahlreichen öffentlichen Plätzen

Durch das Bundesland sind viele Orte vorgegeben, an denen eine grundsätzliche Leinenpflicht besteht. Des Weiteren steht es den Kommunen frei, die Liste auszuweiten. Die grundlegende Leinenpflicht besteht in Haupteinkaufsbereichen, Fußgängerzonen, an allen Orten mit größeren Menschenmengen, Parks, Grünanlagen, Gartenanlagen, Kinderspielplätze, in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmittel.

Die Leinenpflicht dient zum Schutz der Mitmenschen und anderen Tiere. Durch die Leine lässt sich unkontrolliertes Verhalten und weglaufen der Hunde verhindern.

Hunde im Bundesland Nordrhein-Westfalen anmelden

Das Bundesland gibt vor, dass alle Hunde, die den sechsten Lebensmonat vollendet haben, innerhalb eines Monats anzumelden sind. Ab diesen Alter müssen Hundesteuer für die Tiere entrichtet werden.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Die Bezahlung der Hundesteuer und somit die Anmeldung wird durch die Steuermarke bestätigt, die das Tier bei sich tragen muss. Die Anmeldung ist mit einem geringen Aufwand verbunden. Die Angaben, die zu machen sind, beziehen sich auf den Halter und den Hund. Neben Adresse und Bankverbindung, sind die Rasse, das Geschlecht und das Alter des Hundes zu nennen.

Anmeldevorgang bei der Hundesteuer

Entsprechend dieser Angaben wird überprüft, ob weitere Nachweise entsprechend der Größe oder der Rasse des Hundes zu erbringen sind. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind durch die Unterschrift des Halters zu bestätigen.

Der Anmeldevorgang ist im Rathaus vorzunehmen. Immer mehr Kommunen bieten es an, dass die Vordrücke auf der Homepage zum Ausdrucken und ausfüllen veröffentlicht werden und somit einen persönlichen Besuch der Behörde ersetzen.

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