Hundesteuer in Sachsen

Hundesteuer in Sachsen

In Sachsen wird die Hundehaltung und alles was dazu gehört an die Kommunen abgegeben. Dies umfasst unter anderem die Hundesteuer, die in nahezu allen Kommunen von den Hundebesitzern verlangt wird. In anderen Bereichen macht das Bundesland eine Vorgabe.

Hierbei steht es den Kommunen frei, diese durch zusätzliche Satzungen zu erweitern. Dies trifft allerdings nicht auf die Hundesteuer zu, die in Sachsen freiwillig ist, was jedoch nicht auf gefährliche Hunderassen zutrifft.

Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunderassen Pflicht

Das Bundesland Sachsen gibt den allgemeinen Regelungen vor, dass eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde abzuschließen ist. Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, ob auch für andere Hunderassen eine solche Versicherung abgeschlossen wird.

Die Versicherung übernimmt sämtliche Kosten, die durch Schäden durch die Vierbeiner entstehen. Dabei kann es sich um Sach- und Personenschäden handeln, die in den Verträgen oftmals unterschiedlich bewertet werden. Daher ist auf die Leistungen der Versicherungstarife zu achten, da diese sehr unterschiedlich ausfallen. Auf die Prämien hat die Leistung meist nur einen geringen Einfluss.

In einigen Verträgen anderer, wie der privaten Haftpflichtversicherung ist ein Hund inbegriffen. Dies ist bei Interesse im Vertrag nachzulesen oder bei der Versicherung zu erfragen. Die Prämien, selbst für gefährliche Hunderassen, sind akzeptabel und bleiben meist unter 10 Euro pro Monat.

Hundesteuer in Sachsen nicht pauschal zu benennen

Bereits vor der Anmeldung eines Hundes, sollte auf die Kosten geachtet werden, die durch den Vierbeiner entstehen. Einer dieser Kosten ist die Hundesteuer, die regional sehr unterschiedlich ausfällt. Da die Festlegung der genauen Höhe, Aufgabe der Kommune ist, lassen sich die konkreten Zahlen nur beim Informieren bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Erfahrung bringen.

Durch die meist höheren Kosten, die den Städten durch die Vierbeiner entstehen, fallen die Steuer entsprechend höher aus als auf dem Land.

Dresden:

  • Für den ersten Hund: 108€
  • Für jeden weiteren Hund: 144€

Zwickau:

  • Für den ersten Hund: 90€
  • Für den zweiten Hund: 120€
  • Für jeden weiteren Hund: 138€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Leipzig:

  • Für den ersten Hund: 96€
  • Für jeden weiteren Hund: 192€

Zweithunde werden höher versteuert

Hundebesitzer von mehreren Hunden haben bereits die Erfahrung gemacht, dass die zweiten Hunde mit einem höheren Steuersatz versehen sind, als der erste Hund. Teilweise befindet sich noch eine weitere Staffelung in der Satzung, die ab dem dritten Hunde eine weitere Steigerung vorsieht. Dies trifft allerdings nicht auf alle Städte und Gemeinden zu.

Die Hundesteuer ist allerdings nicht die einzige Ausgabe, die bei den zweiten Hunden entsteht. So muss ebenfalls die Ausgabe für Essen, eventuell Spielzeug und anderes Zubehör einkalkuliert werden. Sollte eine Hundehaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden, fallen die Prämien für den zweiten Hund meist geringer aus als für den ersten.

Kampfhunde unterliegen strengeren Regelungen

Bereits durch das Bundesland Sachsen wird vorgeschrieben, dass alle gefährlichen Hunderassen über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen müssen. Des Weiteren sind die Hunde stets an der Leine zu führen, wenn das private Gelände verlassen wird. Je nach Begebenheiten kann es sich um ein Grundstück oder die Wohnung handeln.

  • Außerhalb des Privatgeländes müssen alle Kampfhunde einen Maulkorb tragen.
  • Um möglichst Verletzungen durch Hunde insbesondere Kampfhunde zu vermeiden, wird in den Paragraphen genau geregelt, wie diese Hunderassen zu halten und zu führen sind.
  • Die Führung eines Kampfhundes darf nur von Personen übernommen werden, die körperlich und physisch in der Lage sind die Kontrolle zu behalten.

Des Weiteren ist es untersagt, mehrere dieser Hunde gleichzeitig zu führen. Badeanstalten, Liegewiesen und Spielplätze verfügen über ein generelles Verbot für Kampfhunde. Zu den gefährlichen Hunden werden in Sachsen grundsätzlich Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier, wie auch alle Kreuzungen dieser Rassen gewertet.

Durch einen Wesenstest des Hundes können einzelne Tiere von der Liste genommen werden. Die Zucht und der Handel von und mit diesen Rassen ist grundlegend verboten, außer wenn die Gefährlichkeit der einzelnen Tiere widerlegt wurde.

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Leinenpflicht in Sachsen kommunal unterschiedlich

Das Bundesland gibt lediglich vor, dass Listenhunde an der Leine geführt werden müssen. Ansonsten wird die Leinenpflicht der Hunde den jeweiligen Kommunen überlassen. Dementsprechend ergeben sich große Unterschiede. Während einigen Städte, wie zum Beispiel Zwickau auf eine generelle Leinenpflicht bestehen, können Hunde in anderen Kommunen fast an allen Örtlichkeiten frei herum laufen.

Wichtig ist, dass die Tiere dennoch unter Kontrolle sind. Daher bietet es sich an, dass bei Menschenansammlungen, Fußgängerzonen und ähnlichen Orten die Hunde an der Leine geführt werden. Zahlreiche Städte beschränken die Pflicht auf entsprechende Örtlichkeiten und Veranstaltungen.

So steht es den Städten und Gemeinden ebenso frei, eine Maulkorbpflicht für alle Hunde vorzuschreiben. Diese besteht beispielsweise in Zwickau bei großen Menschenansammlungen.

Hunde im Bundesland Sachsen anmelden

So wie auch andere Bereiche durch die Kommunen bestimmt werden können, ist die Anmeldung der Vierbeiner dort vorzunehmen. Meist steht es den Hundebesitzern frei, ob dies direkt vor Ort erledigt wird. Immer mehr Kommunen stellen die Vordrucke für die Anmeldung online.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Diese ist je nach Behörde auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und zuzusenden. Der genaue Ablauf ist meist auf der Internetseite beschrieben. Die erforderlichen Angaben auf der Anmeldung erklären sich von selbst. Im ersten Abschnitt sind einige Informationen des Hundehalters einzutragen. Dies sind vor allem der Name und die Anschrift. Teilweise sind einzelne Erweiterungen vorhanden.

Bankverbindung und Abbuchung der Hundesteuer

Der zweite Abschnitt befasst sich mit er Bankverbindung, von der die Hundesteuer via Lastschrift abgebucht werden soll. Der dritte Abschnitt umfasst die Angaben zum Hund. Kennnummer, Name, Rasse und Alter sind hierbei die Klassiker.

Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt. Die Unterschrift ist vom eingetragenen Hundebesitzer vorzunehmen. Bei einer Anmeldung vor Ort kann es sich als sinnvoll erweisen, wenn der Personalausweis vorliegt.

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