Hundesteuer in Bremen

Hundesteuer in Bremen

Hundesteuer ist in Bremen für alle Hundehalter Pflicht. Lediglich in den ersten drei Lebensmonaten des Tieres wird keine Hundesteuer berechnet. Bei der Haltung sind einige weitere Dinge zu beachten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Es lohnt sich vor der Anschaffung über die Regelungen zu informieren und sich anschließend auf das Tier einlassen zu können.

Hundehaftpflichtversicherung kein generelles Muss

Das Bundesland Bremen schreibt keine grundsätzliche Pflicht vor, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es dennoch zu Schäden durch den Vierbeiner kommen kann. Bei einer bestehenden Versicherung werden diese durch die Gesellschaft übernommen, während sie sonst aus eigener Tasche zu zahlen sind.

Bei Kampfhunden hingegen wird durch das Bundesland der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Da es häufiger zu Zwischenfällen kommt, sind sowohl der Halter, wie auch der Beschädigte finanziell auf der sicheren Seite. Die Beiträge für eine Tierhaftpflichtversicherung sind sehr gering. Beim Abschluss sollte unbedingt auf die Leistung geachtet werden, die ebenso unterschiedlich ausfällt, wie die Prämien.

Hundesteuer in Bremen unterliegt einem Satz

Da es sich bei Bremen nicht nur um ein Bundesland, sondern ebenso um eine Stadt handelt, gelten die Satzungen für alle Bewohner.

Dies trifft auf die Regelungen über die Haltung ebenso zu, wie auch auf Höhe der Steuer. Da es sich um eine einige, große Kommune handelt, wird die Berechnung der Steuer an das Finanzamt Bremen- Nord abgegeben. Bremen verzichtet auf einen Unterschied bezüglich der Rasse oder der Anzahl der Tiere.

Bremen:

  • Für jeden Hund: 150€

Kampfhunde unterliegen zusätzlichen Satzungen

Gefährliche Hunde sind meist bissiger, weshalb bei der Haltung und Zucht der Tiere spezielle Regelungen einzuhalten sind. Daher besteht in Bremen ein grundsätzliches Verbot für gefährliche Hunderassen. Dieses Verbot enthält die Ausnahme, die nur sehr selten zu bestätigen sind. Die Entscheidung, ob das jeweilige Tier keine Gefährdung für andere Menschen und Tiere darstellt, obliegt dem Stadtamt.

Hierfür müssen entsprechende Nachweise über die persönlichen Eigenschaften und den Charakter des Tieres erbracht werden. Zu den gefährlichen Rassen werden in Bremen Bullterrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier angesehen.

Gleiches gilt für alle Kreuzungen, die aus diesen Hunderassen entstehen. Die Wohnung beziehungsweise das Grundstück muss durch Schilder gekennzeichnet sein. Außerhalb des Grundstücks müssen die Tiere an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

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Leinenzwang in diesem Bundesland

In Bremen besteht vielerorts eine Leinenpflicht. Des Weiteren gibt das Bundesland vor, dass Hunde ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden dürfen, die in der Lage sind, den Hund körperlich und akustisch ruhig zu halten.

Es darf zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für andere Tiere oder Menschen bestehen. Neben den öffentlichen Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Geschäften, Einkaufszentren und Veranstaltungen, besteht die Leinenpflicht ebenso während der warmen Monate auf Liegewiesen und Spielwiesen und während der Brutzeit in der gesamten freien Natur.

Um die Tiere zuordnen zu können, müssen alle Hunde außerhalb des privaten Grundstücks ein Halsband tragen, welches den Namen und die Anschrift des Halters beinhaltet.

Hunde im Bundesland Bremen anmelden

Da die Hundesteuer in Bremen durch das Finanzamt berechnet wird, ist die Anmeldung dort vorzunehmen. Um diesen Vorgang einfacher zu gestalten, muss dafür das Finanzamt nicht persönlich aufgesucht werden.

Formular für die Anmeldung der Hundesteuer

Stattdessen kann das Formular für die Anmeldung beim Finanzamt oder an anderen Stellen geholt oder durch den online gestellten Vordruck ausgedruckt werden.

Die Angaben beschränken sich auf Name und Anschrift des Hundehalters, Bankverbindung für die Steuer und Angaben zum Hund. Das unterschriebene Formular ist an das Finanzamt Bremen- Nord zu senden.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Anschließend erfolgt ein Bescheid, wodurch die Steuer jährlich zu entrichten ist. Ebenso wird durch das Finanzamt eine Steuermarke ausgegeben, die jeweils für vier Jahre gültig ist. Bei deren Verlust wird eine Verwaltungsgebühr veranschlagt, die zu einer Ersatzmarke berechtigt.

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