Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz unterliegt die Hundesteuer den einzelnen Kommunen. Dementsprechend ergeben sich große Unterschiede in der Höhe der Steuer und den Staffelungen. So können die Kommunen in der Anzahl der Hunde, wie auch in der Rasse unterscheiden. So werden oftmals Listenhunde, die unter anderem gefährliche Hunde beinhalten, mit einer höheren Steuer versehen.

Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde Pflicht

Die Gesetze in Rheinland-Pfalz beinhalten im Bereich der Tierhaltung, dass bei der Haltung von gefährlichen Hunden eine Haftpflichtversicherung angeschlossen werden muss. Dabei wird genau beschreiben, welche Eigenschaften oder Rasse der Hund haben muss, um als gefährlich eingestuft zu werden. Des Weiteren wird ebenfalls vorgeschrieben, in welcher Höhe die Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.

So müssen Sachschäden mit mindestens 250000 Euro und Personenschäden mit mindestens 500000 Euro versichert sein. Diese Summen gelten pro Schadensfall. Die Höhe der Beiträge rechnen sich entsprechend der Anzahl und Rasse der Hunde aus. Die Tarife sind gering, ein Vergleich bietet sich dennoch an, die die Beiträge und Leistungen große Unterschiede zwischen den Gesellschaften aufweisen.

Hundesteuer in Rheinland-Pfalz mit regionalen Schwankungen

Da es den Kommunen frei steht, wie hoch die Hundesteuer angesetzt wird, lassen sich entsprechende Schwankungen nicht vermeiden. Die Höhe wird unter anderem den Kosten angemessen, die die jeweilige Kommune durch die Vierbeiner hat.

In Städten ist die Hundesteuer oftmals höher, da diese auf Auslaufflächen und weitere hundgerechte Begebenheiten achten. Einen spezielle Staffelungen für gefährliche Hunde, die mit einem deutlich höheren Satz verbunden sind, ist nicht in allen Städten und Gemeinden vorgesehen.

Mainz:

  • Für den ersten Hund: 186€
  • Für jeden weiteren Hund: 216€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Koblenz:

  • Für den ersten Hund: 108€
  • Für jeden weiteren Hund: 144€

Trier:

  • Für den ersten Hund: 110€
  • Für jeden weiteren Hund: 155€

Zweithunde bringen Freude und zusätzlichen Aufwand

Es ist unumstritten, dass Haustiere, insbesondere Hunde einen positiven psychologischen Effekt mit sich bringen. Dies ist bereits bei kleinen Kindern zu beobachten und bleibt bis ins hohe Alter erhalten.

Gerade in größeren Familien oder kinderlosen Paaren fällt die Entscheidung immer wieder, dass nicht nur ein Hund das Leben bereichern soll. Die zweiten Hunde sind mit einem zusätzlichen Aufwand, Geduld und Aufmerksamkeit der Besitzer verbunden.

Ebenso ist zu bedenken, dass die zweiten Hunde zusätzliche Kosten bedeuten. Dies zeigt sich in der Hundesteuer, Kosten für Nahrungsmittel und der Versicherung für die Hunde.

Kampfhunde erfordern Erlaubnis durch die Kommune

In Rheinland-Pfalz werden die Kampfhunde als Listenhunde bezeichnet. Zu diesen Hunderassen zählen unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und alle Hunde, die zu dieser Gattung zählen. Des Weiteren werden ebenfalls alle Hunde hinzugefügt, die aus einer dieser Rassen oder einer Kreuzung untereinander entstanden sind.

  • Das Halten dieser Tiere ist nicht verboten, allerdings mit Auflagen verbunden.
  • Um eine solche Rasse halten zu dürfen, muss ein Antrag bei der Kommune unter Vorlage mehrerer Nachweise gestellt werden.
  • So ist nachzuweisen, dass der zukünftige Halter mindestens 18 Jahre alt ist und über einen Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit verfügt.

Im Weiteren ist nachzuweisen, dass ein besonderes Interesse an der Haltung dieser Hunderassen besteht und eine Hundehaftpflichtversicherung für die betreffende Hunderasse abgeschlossen wurde. Beim Verlassen des privaten Grundstücks beziehungsweise der Wohnung muss der Hund einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.

Dies wird durch das Bundesland Rheinland-Pfalz vorgegeben. Auf einigen Auslaufwiesen entfällt die Leinenpflicht, der Maulkorb ist dennoch zu tragen.

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Leinenpflicht in in Rheinland-Pfalz nicht durch das Bundesland vorgegeben

Viele ländliche Gemeinden übernehmen die Freiheit, dass ungefährliche Hunde nicht an der Leine zu führen sind. Da es den Kommunen frei steht, ob grundsätzlich oder nur auf bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht ausgesprochen wird, nutzen gerade Städte diese Möglichkeit.

An belebten Plätzen und Grünlagen besteht in einigen Städten die Leinenpflicht. Gleiches trifft auf Fußgängerzonen und sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zu. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde jedoch meist ganz verboten. Wie sich dies in der jeweiligen Kommune verhält, kann in der Satzung nachgelesen oder beim Ordnungsamt erfragt werden.

Hunde im Bundesland Rheinland-Pfalz anmelden

Die Anmeldung des Vierbeiners ist einfach gehalten. Hierbei ist lediglich das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Dieser Vorgang kann von zu Hause aus oder vor Ort vorgenommen werden.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Persönliche Angaben bei der Hundesteueranmeldung

Die Angaben bleiben gleich und belaufen sich auf die persönlichen Angaben, die Bankverbindung des Kontos, von dem die Steuer abgebucht werden soll und den Angaben zum Hund. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung erfolgen.

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