Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt hat sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren in einigen Punkten verschärft. Die Hundesteuer bleibt hiervon unberührt, da dies seitens des Bundeslandes an die einzelnen Kommunen übergeben wurde. Die Höhe und Staffelungen wird von den Städten und Gemeinen bestimmt und kann bei Bedarf verändert werden.

Hundehaftpflichtversicherung für alle vorgeschrieben

Sachsen-Anhalt zu den sechs Bundesländer in Deutschland, denen der Abschluss und die Aufrechterhaltung einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde, unabhängig der Rasse, vorgeschrieben ist. In den Paragraphen wird genannt, über welche Leistungen der Vertrag mindestens verfügen muss. So müssen sowohl Personen- wie auch Sachschäden mit 500.000 Euro im Vertrag enthalten sein.

Die genannte Summe muss pro Versicherungsfall greifen. Dadurch soll die finanzielle Belastung der Hundebesitzer reduziert und zugleich sicher gestellt werden, dass die Beschädigten ausreichend Ausgleich erhalten. Beim Abschluss der Versicherung ist zu beachten, in welchen Fällen die Leistungen erbracht werden.

So sollten neben den Schäden durch beißen, auch Kratzer, wie zum Beispiel in der Wohnung und ähnliches, enthalten sein. In der Regel ist pro Hund und Monat die Versicherungsprämie bei unter 10 Euro. In einem Vergleich lassen sich die Leistungen und Prämien genauer unter die Lupe nehmen.

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt durch Kommunen

Da die Regelung der Hundesteuer an die Kommunen abgegeben wurde, ergeben sich teilweise große Schwankungen zwischen den einzelnen Gemeinden. Es ist der Satz des Wohnortes gültig, in dem der Halter angemeldet ist.

Die Sätze unterliegen oftmals Staffelungen, die sich meist an der Anzahl der Hunde orientiert. Ein erhöhter Steuersatz kann sich durch die Anmeldung eines gefährlichen Hundes ergeben. Da diese strenger kontrolliert werden müssen und immer wieder eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen können, wird auf die Erhöhung bestanden.

In den Satzungen sind Punkte aufgeführt, die zur Reduzierung oder vorübergehenden Befreiung der Steuer führen kann. Wird im Einzelfall nach der Antragsstellung überprüft und entschieden.

Magdeburg:

  • Für den ersten Hund: 96€
  • Für den zweiten Hund: 144€
  • Für jeden weiteren Hund: 192€
  • Für jeden Kampfhund: 500€

Halle:

  • Für den ersten Hund: 100€
  • Für jeden weiteren Hund: 180€
  • Für jeden Kampfhund: 720€

Lutherstadt Wittenberg:

  • Für jeden Hund: 42€
  • Für jeden Kampfhund: 300€

Zweithunde nicht immer teurer

Meist lässt sich sagen, dass die Zweithunde bezüglich der laufenden Kosten höher ausfallen. Die Unterschiede sind jedoch gering, da sich die höhere Steuer durch bereits vorhandene Anschaffungen wieder ausgleichen.

Ein Großteil der Ausgaben richtet sich hingegen nach der Rasse und dementsprechend der Größe. Im Hinblick auf die Steuer trifft es nicht auf alle Städte und Gemeinden zu, dass die Zweithunde höher veranlagt werden. Dennoch ist zu erkennen, dass es nur einzelne Ausnahmen sind, die über keine entsprechende Staffelung verfügen.

Kampfhunde dürfen nicht gewerbsmäßig gehalten werden

2009 ist in Sachsen-Anhalt ein neues Gesetz zur Hundehaltung in Kraft getreten. Dieses besagt, dass das Handeln, Züchten und Vermehren festgelegter Hunderassen, wie auch allen Kreuzungen hieraus verboten ist. Bei den Hunderassen handelt es sich um American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und Bullterrier.

  • Das Gesetz befasst sich ebenfalls mit der Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunderassen.
  • Für alle Tiere, bei denen eine Erlaubnis zum Halten vorliegt, entfällt die Leinen- und Maulkorbpflicht.
  • Diese Tiere müssen einen Wesenstest absolviert haben, der bestätigt, dass dieses Tier über keine besonderen aggressiven Neigungen verfügt.
  • Die Pflicht zur Leine und zum Tragen eines Maulkorbes kann seither nur noch für einzelne Tiere ausgesprochen werden.
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Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt nur an belebten Orten

Die Vorschrift, dass die Hunde an der Leine zu führen sind, wird nicht durch das Bundesland vorgenommen. Die meisten Kommunen sind hierbei ebenso zurückhalten und überlassen dies meist den Hundehaltern Anders verhält es sich an belebten Orten und Veranstaltungen bei denen mit einem großen Menschenandrang zu rechnen ist.

Diese Freiheit wird nicht von allen Kommunen praktiziert. Gerade größere Städte setzen zum Schutz der Bevölkerung auf eine umfassende Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und ähnlichen Orten.

Einen Ausgleich schaffen diese Städte durch spezielle Hundewiesen, die ausreichend Platz zum Rennen und Toben, auch mit anderen Hunden, geben. Die Leinenpflicht ergibt sich unter anderem durch Angriffe auf Menschen, die trotz der strengeren Vorsichtsmaßnahmen nach wie vor zu verzeichnen sind.

Hunde im Bundesland Sachsen-Anhalt anmelden

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung erfolgen. Diese erfolgt im Rathaus der zuständigen Gemeinde, in der der Halter angemeldet ist. Dafür benötigt das Steueramt unterschiedliche Unterlagen.

Während teilweise der Personalausweis ausreichend ist, kann ebenfalls nach dem Impfpass und der Herkunft gefragt werden, die ebenfalls nachzuweisen sind. Das Formular bezieht sich auf den Halter und den Hund. Die Vollständigkeit und Richtigkeit sind, ist durch die Unterschrift zu bestätigen.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Anmeldung der Hundesteuer von zu Hause

Dies gilt auch, wenn die Anmeldung von zu Hause vorgenommen wird. Bei der Anmeldung eines Listenhundes müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Dabei ist die sachgemäße Führung ebenso zu belegen, wie die bestehende Haftpflichtversicherung.

Erst durch den positiven tierärztlichen Wesenstest wird der Hund zur Anmeldung freigegeben und von der generellen Leinen- und Maulkorbpflicht befreit.

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