Hundesteuer in Schleswig-Holstein

Hundesteuer in Schleswig-Holstein

Hundesteuer wird in Schleswig-Holstein, wie auch in anderen Bundesländern, an die einzelne Kommunen übergeben. So dürfen diese über die Steuereinnamen frei verfügen. Die Höhe der Hundesteuer wird durch die Kommunen vorgeben und beinhalten häufig Staffelung, die sich unter anderem auf die Anzahl der Hunde bezieht.

Hundehaftpflichtversicherung als Empfehlung

Schleswig-Holstein gibt für die ungefährlichen Hunderassen lediglich eine Empfehlung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung raus. Eine Pflicht besteht für alle gefährlichen Hunderassen. Bei diesen Tieren wird zudem vorgegeben, über welche Leistungen die Versicherung mindestens verfügen muss.

Der Tarif muss eine Schadenssumme bei Personenschäden von mindestens 500000 Euro und bei Sachschäden von mindestens 250000 Euro verfügen. Die Empfehlung wird ausgesprochen, da es erfahrungsgemäß auch bei anderen Hunderassen zu Vorfällen kommt, die zu extremen finanziellen Einbußen der Hundebesitzer führen kann.

Besteht keine gültige Versicherung müssen die Forderungen vom Halter ausgeglichen werden. Um die Prämien möglichst gering zu halten, bieten sich Selbstbeteiligungen an, deren Höhe pro Schadensfall gilt. Ob oder wie hoch diese Selbstbeteiligung ist, wird durch das Bundesland nicht vorgegeben.

Hundesteuer in Schleswig-Holstein wird durch Kommunen geregelt

Die Hundesteuer ist eine der Steuerarten, die in den jeweiligen Kommunen bleibt. Ein Großteil der Einnahmen wird zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Auslaufflächen herangezogen. Auch andere Anschaffungen für die Vierbeiner sind in vielen Städten und Gemeinden zu entdecken.

Dies ist ein Grund für die teilweise sehr großen Schwankungen, wenn die Steuersätze der Kommunen verglichen werden. So werden auch auf den Inseln, die zu diesem Bundesland gehören Steuern veranschlagt.

Kiel:

  • Für den ersten Hund: 126€
  • Für den zweiten Hund: 177€
  • Für jeden weiteren Hund: 213€
  • Für jeden Kampfhund: 618€

Flensburg:

  • Für den ersten Hund: 132€
  • Für den zweiten Hund: 180€
  • Für jeden weiteren Hund: 210€
  • Für jeden Kampfhund: 600€

Fehmarn:

  • Für den ersten Hund: 100€
  • Für den zweiten Hund: 115€
  • Für jeden weiteren Hund: 145€
  • Für den ersten Kampfhund: 200€
  • Für jeden weiteren Kampfhund: 400€

Zweithunde in den Satzungen festgehalten

Hunde haben einen großen Reiz auf die Menschen und bringen oftmals viel Freude. Neben der Tatsache, dass es sich um treue Begleiter handelt, zeigen sich viele Hunde sehr hilfsbereit. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum ein Hund gehalten wird.

Es ist in immer mehr Haushalten zu beobachten, dass es sich nicht nur um einen, sondern um zwei Hunde handelt. Somit bekommen die Tiere Erfahrungen mit anderen Hunden. Gerade bei Kindern zeigt sich, dass jeder sich auf eines der Tiere einlässt und somit positive Veränderungen im Sozialverhalten aufweist.

Jedoch ist bei der Anschaffung eines zweiten Hundes zu bedenken, dass dieser mit höheren Kosten verbunden ist. So sind ein erhöhter Steuersatz, eventuell Versicherung, Nahrung und die weiteren Ausgaben zu berücksichtigen. Die konkrete Höhe kann durch die Rasse und Größe variieren.

Kampfhunde mit neuen Regelungen

Schleswig-Holstein hat 2016 ein neues Gesetz für Hundehalter veröffentlicht. Darin werden ausschließlich die Hunde als gefährlich eingestuft, die über ein nachweislich aggressives oder ähnlich auffälliges Verhalten verfügen. Eine Einteilung aufgrund der Rasse wird in diesem Bundesland nicht mehr praktiziert.

  • Als gefährlich eingestufte Hunde können diese Stellung nach zwei Jahren der Unauffälligkeit abgeben.
  • Nach Ablauf dieser Zeit muss ein Wesenstest und eine weitere Untersuchung durch einen Tierarzt vorgenommen und den Behörden vorgelegt werden.

Im gleichen Zuge wurde das Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen aufgehoben. Allerdings ist es in Schleswig-Holstein nach wie vor verboten, das Hunde aggressiv erzogen oder durch entsprechende Züchtungen für ein erhöhtes aggressives Verhalten gesorgt wird.

leinenzwang-fuer-hunde-kiel

Leinenpflicht regional unterschiedlich

Die Gesetze Schleswig-Holsteins sehen ausschließlich eine Leinenpflicht für gefährliche Hunde vor. Diese besagt, dass außerhalb des ausbruchsicheren Privatgeländes die Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden dürfen. Bei allen Hunden wird die weitere Entscheidung über die Führung an der Leine den Kommunen überlassen.

So besteht auf der Insel Fehmarn ein genereller Leinenzwang, er selbst auf den ausgewiesenen Auslaufstränden bestehen bleibt. In vielen Städten wird ebenfalls vorgeschrieben, dass weitestgehend die Hunde an der Leine zu führen sind. An einigen Örtlichkeiten, zu denen unter anderen Kinderspielplätze gehören, werden Hunde oftmals gänzlich verboten.

Durch die Unterschiede sollten sich Hundebesitzer über die jeweiligen Vorschriften in der Kommune informieren. Dies ist ebenfalls zu empfehlen, wenn eine Reise in eine andere Region vorgesehen ist.

Hunde im Bundesland Schleswig-Holstein anmelden

Die Anmeldung der Hunde ist für alle Hundebesitzer vorgeschrieben. Dies ist innerhalb eines Monats nach der Anschaffung vorzunehmen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass alle Hunde mit einem Alter von über drei Monaten elektronisch gekennzeichnet sein müssen. Die Kennnummer ist im Formular der Anmeldung zur Identifizierung einzutragen.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Rasse und Alter bei der Hundesteuer-Anmeldung angeben

Des Weiteren sind die Rasse und das Alter des Hundes zu nennen. Vom Halter werden die komplette Anschrift, sowie die Bankverbindung benötigt. Durch die Unterschrift am Ende des Anmeldeformulars wird die Richtigkeit bestätigt und der Lastschrift der Hundesteuer vom genannten Konto zugestimmt.

Hierfür ist nicht unbedingt die Behörde persönlich aufzusuchen. Zahlreiche Kommunen bieten an, dass das Formular ausgedruckt wird. Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben sind die Unterlagen an die zuständige Behörde zu senden.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben scrollen