Hundehaltung in der Eigentumswohnung

Hundehaltung in der Eigentumswohnung

Als „bester Freund des Menschen“ bereichert ein Hund das Leben seines Halters ungemein. Manch ein Nachbar sieht die Hundehaltung in seiner Umgebung allerdings eher kritisch. Selbst als Wohnungseigentümer dürfen Hundebesitzer daher nicht agieren, wie sie wollen. Doch was ist zu beachten, wenn ein Vierbeiner in die Eigentumswohnung zieht?

Lässt sich die Hundehaltung in der Eigentumswohnung verbieten?

Potenzielle Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich bereits im Vorfeld mit der Teilungserklärung und der sogenannten Gemeinschaftsordnung des betreffenden Objektes auseinandersetzen, wenn sie Hunde halten wollen. Denn dort ist verbindlich festgeschrieben, welche Regeln für alle Miteigentümer in der Tierhaltung gelten.

Was darf die Gemeinschaftsordnung regeln?

Die Gemeinschaftsordnung wird auch als „Verfassung der Eigentümergemeinschaft“ bezeichnet und regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Neben der Höhe des Hausgeldes und den Sondernutzungsrechten für KFZ-Stellplätze und Gartenflächen bestimmt sie auch, welche Regeln in der Tierhaltung gelten.
So kann die Gemeinschaftsordnung etwa bestimmen, dass gefährdende Haustiere nicht erlaubt sind. Häufig in den Hausregeln anzutreffen ist ein Leinenzwang für Hunde auf den gemeinschaftlichen Grünflächen oder ein Auslaufverbot für Katzen. Da die Gemeinschaftsordnung im Grundbuch eingetragen wird und somit Teil des Sondereigentums ist, gilt sie verbindlich auch für alle zukünftigen Miteigentümer.

Ist die Gemeinschaftsordnung änderbar?

Da es sich bei der Gemeinschaftsordnung um eine Vereinbarung handelt, kann sie nur mit der notariell dokumentierten Zustimmung aller Miteigentümer geändert werden.

Darf die Eigentümergemeinschaft einem Miteigentümer die Hundehaltung untersagen?

Hier ist bindend, welche Regeln bereits in der Gemeinschaftsordnung festgeschrieben sind. Besteht ein generelles Hundeverbot, können die Miteigentümer bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte einleiten. Zuweilen besteht auch die Regelung, dass die Miteigentümer oder der Verwalter einer Hundehaltung im Einzelfall zustimmen müssen. Für eine Ablehnung sind in diesem Fall triftige Gründe nötig. Außerdem darf die Eigentümergemeinschaft nicht nach Belieben einem Miteigentümer die Hundehaltung gestatten und sie einem anderen verbieten.

Was darf die Gemeinschaftsordnung bei der Tierhaltung nicht einschränken?

Ein generelles Tierhaltungsverbot in der Gemeinschaftsordnung ist unzulässig. Tiere, von denen keine Belästigung ausgeht, wie ein Hamster oder Zierfische muss die Eigentümergemeinschaft erlauben. Dasselbe gilt für Gebrauchshunde wie Blindenführhunde oder Diabetiker-Warnhunde.

Gerichtsurteile zur Hundehaltung in Eigentumswohnungen

Kommt es zum Rechtsstreit, stößt man auf uneinheitliche Referenzurteile: So wies das Landgericht Frankfurt die Beschwerde einer Eigentümerin ab, die sich durch ein generelles Hundehaltungsverbot in ihrem Eigentumsrecht eingeschränkt sah. (17.01.2011, Az.: 20 W 500/08). Dass jedoch ein generelles Tierhaltungsverbot unverhältnismäßig ist und gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstößt, entschied bereits im Jahre 2006 das OLG Saarbrücken (Az.: 5 W 154/06-51). Die Haltung von Kleintieren ist demnach jedem Wohnungseigentümer gestattet.
Von dieser Regelung können unter Umständen auch Hundefreunde profitieren, denn den Yorkshire Terrier stuften bereits zwei Gerichtsurteile kategorisch als „Kleintier“ ein. Das Landgericht Düsseldorf (AZ: A 24 S 90/93) argumentierte, aufgrund der winzigen Ausmaße der Rasse seien Belästigungen nicht zu befürchten, da die Tiere statt zu bellen allenfalls ein heiseres Krächzen von sich gäben. Das Landgericht Kassel wiederum setzte die Dimension eines Yorkshire Terriers mit der eines Meerschweinchens gleich. (AZ: 1 S 503/96).

Wann dürfen Mieter einer Eigentumswohnung keinen Hund halten?

Die Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnung muss per Mietvertrag an den Mieter weitergegeben werden, denn sie gilt nicht automatisch auch für ihn. Hier hängt die Wirksamkeit von der Formulierung der Klausel ab. Verbietet sie alle Haustiere – auch die Haltung von Kleintieren, von denen keine Störung ausgeht – ist sie im Gesamten unwirksam. Auch dann, wenn gleichzeitig Hunde erwähnt werden, deren Haltung prinzipiell untersagt werden könnte.
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Passt der Hund in eine Wohnung?

Selbst wenn die Eigentümergemeinschaft kein Problem in der Hundehaltung sieht, will die Haltung in der Wohnung wohl überlegt sein. Denn bestimmte Rassen oder tierische Einzelfälle könnten Schwierigkeiten mit dem Leben auf der Etage haben. Hier einige wichtige Überlegungen:
Ein Hund, der jede Bewegung im Treppenhaus bellend meldet, kann leicht Streit in der Eigentümergemeinschaft auslösen. Dabei kommt es nicht auf die Größe an – auch kleine Rassen können mit einer Lautstärke anschlagen, die die Nerven der Nachbarn strapaziert. Bestimmte Rassen sind aufgrund ihrer Vergangenheit als Haus- und Hofwächter besonders aufmerksam bezüglich fremder Menschen und Geräusche.
Dazu zählen etwa Schäferhunde, Boxer, Spitze aber auch kleinere Vertreter wie Jack Russel Terrier und Chihuahuas. Wer ein Exemplar dieser Rassen in einer Wohnung halten will, sollte ihn bereits im Welpenalter dazu erziehen, auf die Geräusche der Umgebung nicht mit Bellen zu reagieren.

  1. Hunde mit Gelenkproblemen

Problematisch wird die Hundehaltung unter Umständen, wenn es in der Wohnanlage keinen Aufzug gibt. Schon das Treppensteigen in den ersten Stock kann für manche Hunderassen mit der Zeit eine Überbelastung der Gelenke bedeuten, die Verschließerscheinungen und Schmerzen nach sich zieht.
Betroffen sind hier schwere Hunde wie Deutsche Doggen, Berner Sennenhunde, Bernhardiner und Neufundländer genauso wie Hunde mit relativ kurzen Beinen wie Bulldoggen, Dackel oder Corgis. Wer ohne Aufzug über Erdniveau lebt sollte seinen Vierbeiner im Zweifelsfall tragen können – auch im Hinblick auf eine unerwartete Erkrankung oder Verletzung des Hundes.

  1. Hunde mit großem Territorial-Instinkt

Manche Hunderassen sind einst dafür gezüchtet worden, Haus und Hof zu bewachen und unerwünschte Eindringlinge aktiv zu vertreiben. Im Ernstfall bellen sie nicht nur, sondern gehen Fremde auch körperlich an. Derartige Instinkte finden sich zum Beispiel bei Dobermann, Rottweiler und Hovawart.
Wer einen Hund mit starkem Schutztrieb in einer Wohnung halten will, sollte sich früh mit dessen Erziehung auseinandersetzen. Erkennt das Tier die Autorität des Halters an, lässt es jeden Besucher in die Wohnung, den sein Herrchen akzeptiert.

  1. Herdenschutzhunde

Rassen wie der Pyrenäenberghund und der Kangal dehnen ihren Territorial-Instinkt auf noch größere Gebiete aus. Sie sind dafür gezüchtet worden, Schafherden auf großen Weiden vor dem Angriff von Bären und Wölfen zu schützen. Derartige Tiere in einer Wohnung zu halten ist nur bedingt empfehlenswert, da sie es gewohnt sind, täglich lange Strecken an den Grenzen ihres Gebiets zu patrouillieren, und empfindlich auf Eindringlinge reagieren. Können sie diesen Instinkt nicht ausleben, kann es zu Verhaltensstörungen kommen.

Welpen brauchen Erziehung zum Wohnungsbewohner

Ein junger Hund jeder Rasse muss sich an das Leben in einer Wohnung erst gewöhnen. Das betrifft nicht nur die Stubenreinheit, sondern vor allem sein Verhalten, wenn der Halter seinen Hund für einige Zeit Zuhause allein lässt. Manche Hunde bellen oder jaulen in dieser Situation, andere reagieren ihre Langeweile ab, indem sie an Tischbeinen oder Sofakissen kauen.
Um Nachbars Nervenkostüm und das Mobiliar zu schonen, ist es deshalb unerlässlich, einem Welpen beizubringen, ruhig auf seinen Halter zu warten. Der erste Schritt besteht in der Kontrolle, was das Tier in der Abwesenheit des Halters tut. Dazu eignet sich eine WLAN-Kamera, die der Hundebesitzer über eine Smartphone-App kontrolliert. Manche Geräte sind mit Mikrofon ausgestattet, sodass Herrchen und Frauchen ihren Vierbeiner auch aus der Ferne zurechtweisen können.

Lässt sich ein großer Hund in einer kleineren Eigentumswohnung halten?

Ein großer Hund braucht ein großes Haus mit Garten? – Diese Faustregel gilt nur bedingt. Schattige Plätze im Garten sind vor allem für Hunderassen mit dichtem Fell in heißen Sommern wichtig. Ein Bernhardiner oder ein Neufundländer kann sich hier besser abkühlen als in einem stickigen Wohnzimmer. Ansonsten kann ein Garten kaum den Bewegungsdrang eines großen Hundes stillen – auch nicht unbedingt den einer kleinen Rasse.
Zentral bei der Hundehaltung ist die körperliche Auslastung und die findet nicht im Wohnraum statt. Ein Halter, der seinen Windhund regelmäßig beim Windhunderennen, dem Coursing, auslastet, hat in der großen Hunderasse einen ruhigen und reinlichen Wohnungsmitbewohner. Die artgerechte Beschäftigung mit dem Tier ist also entscheidend für sein Wohlergehen und sein Verhalten innerhalb der vier Wände.
Finanzielle Aspekte
Eine Eigentumswohnung finanziert der Käufer in den meisten Fällen durch einen Kredit. Ähnlich der Überlegung, welche Rate man monatlich für die Wohnung stemmen kann, sollte der Anschaffung eines Hundes ebenfalls eine finanzielle Kalkulation vorausgehen. Denn der Vierbeiner kann durch unvorhergesehene Bedürfnisse und Unglücksfälle das Budget durchaus belasten.

Was kostet ein Hund?

  • Anschaffung: Die Anschaffung eines Welpen kostet je nach Rasse zwischen 500 und 2.000 Euro. Doch das ist nur der Anfang. Im Verlauf eines Jahres fallen weitere Posten an.
  • Hundefutter: Getreidefreies Diätfutter, Discounterware oder BARF – je nach Überzeugung des Halters und Bedürfnis des Tieres kostet die Ernährung eines Hundes monatlich zwischen 50 und 100 Euro.
  • Gesundheitsversorgung: Zum Tierarzt gehen Hundehalter nicht nur im Notfall. Für regelmäßige Impfungen und Parasitenprophylaxe sollten 150 Euro im Jahr einkalkuliert werden.
  • Tierhaftpflichtversicherung: Hunde können unter Umständen hohe finanzielle Schäden verursachen, daher schreiben manche Bundesländer eine Haftpflichtversicherung für jede Rasse vor. In allen anderen Regionen müssen nur Listenhunde haftpflichtversichert werden – allen anderen wird es jedoch dringend empfohlen, eine entsprechende Police für etwa 50 Euro im Jahr abzuschließen.
  • Hundesteuer: Wie hoch die Abgabe ausfällt, bestimmt die Kommune, in der Hund und Halter leben. In der Regel liegt die jährliche Hundesteuer bei etwa 150 Euro, für sogenannte Listenhunde kann sie bis zu 1.000 Euro betragen.
  • Hundetrainer: Wer seinen Welpen so sozialisieren will, dass er sich optimal in die Wohngemeinschaft eingliedert, braucht unter Umständen Hilfe eines Hundetrainers. Hier liegen die Kosten bei etwa 30 bis 50 Euro pro Unterrichtseinheit.
  • Hundepension: Nicht immer kann der Hund seinen Halter begleiten, wenn er in den Urlaub fährt oder beruflich überraschend verreisen muss. Wenn sich niemand aus dem privaten Umfeld als Betreuung findet, ist ein Hundehotel die beste Lösung. Hier kostet der Aufenthalt etwa 30 Euro am Tag.

Krankheits- und OP-Kosten als besonderer Kostenhammer

Hier liegt der größte Kostenfaktor eines Hundelebens. Gerade ältere Tiere leiden zuweilen unter chronischen Krankheiten der Niere oder des Herzens, die ständige Medikamentengabe und Betreuung nötig machen. In diesen Fällen kann die Therapie mehrere Tausend Euro pro Jahr kosten.
Doch auch junge und gesunde Hunde benötigen in Unglücksfällen kostspielige medizinische Unterstützung: Operationen infolge von Unfällen können ebenfalls vierstellige Beträge aufrufen und treffen den Hundehalter überraschend. In solchen Fällen muss oft eine schnelle Finanzierung her. Wer das Geld nicht als Reserve vorliegen hat, kann über ein Darlehen nachdenken, um die Tierarztrechnung zu begleichen. Diesbezüglich müssen weitere Fragen geklärt werden:

  • Welche Monatsrate kann ich mir leisten? (niedrige Rate sind leichter stemmbar, verursachen aber höhere Zinskosten)
  • Können mir Sondertilgungen helfen? (zusätzliche Tilgungen ohne Gebühren senken die Zinskosten)
  • Welche Bank bietet besonders günstige Zinsen? (Anbietervergleiche helfen hier sehr)
  • Brauche ich eine Vorsorge für Zahlungsschwierigkeiten? (viele Banken bieten Ratenpausen oder Anpassungsoptionen, Restschuldversicherungen sind oft zu teuer)

Was tun bei unvorhergesehenen Ausgaben?

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Fachleute empfehlen Hundehaltern dringend, bereits von Anfang an monatlich ein gewisses Kontingent zurückzulegen, um bei Notfällen alle Kosten begleichen zu können. Ist dies nicht geschehen oder reicht das Budget für eine Operation nicht aus, kann ein Kredit die Lösung sein. Denn leider bieten Tierärzte selten eine Ratenzahlung an und bestehen häufig auf eine Anzahlung vor Durchführung einer komplizierten Operation.

Die Kosten niedrig halten: So lässt sich sparen

Bei der Hundehaltung sollte stets das Wohl des Tieres im Fokus stehen – dennoch lässt sich die finanzielle Belastung mit einigen Tricks senken, ohne die Lebensqualität des Tieres zu mindern. Kluge Strategien sind hier die folgenden:

  • OP- oder Krankenversicherung abschließen: Auch für Hunde gibt es Versicherungen, die je nach Vertrag, die Kosten für eine notwendige Operation oder für die Therapie von Krankheiten übernehmen. Monatlich kostet den Halter dieser Schutz zwischen 8 und 150 Euro.

Wichtig: Die Versicherung sollte ein Hundehalter möglichst im Welpenalter abschließen, da manche Versicherungen Hunde ab einem gewissen Lebensalter ausschließen. Ebenso sind die Policen für Rassen, die erblich bedingt höhere Erkrankungsrisiken tragen, teurer.

  • Zubehör gebraucht kaufen: Aus seinem Welpengeschirr ist ein Hund rasch herausgewachsen und auch sein erstes Körbchen wird durch den Kautrieb im Zahnwechsel schnell unbrauchbar. Daher kaufen kluge Hundehalter Zubehör mit begrenzter Lebensdauer gebraucht in den lokalen Kleinanzeigen. Zuweilen werden auch teure Artikel wie Autoboxen oder große Hundebetten in gutem Zustand preiswert abgegeben, wenn ein Tier in der Nachbarschaft verstorben ist.

Wohnung hundesicher machen

Das neue vierbeinige Familienmitglied zum ersten Mal in der Wohnung allein zu lassen, erzeugt bei Haltern generell Stress. Um Tier und Mensch die größte Sicherheit zu bieten, sollten die eigenen vier Wände vor dem ersten Alleinbleiben daher „hundesicher“ sein. Das funktioniert mit diesen Regeln und Hilfsmitteln:
Giftige Pflanzen verbannen: Monstera, Gummibaum, Oleander und Weihnachtsstern können beim Hund ernste Vergiftungssymptome auslösen, wenn er Pflanzenteile kaut oder verschluckt. Darüber hinaus existieren viele weitere Zimmerpflanzen, die für Tiere giftig sind. Hundehalter gehen sicher, wenn sie giftige Pflanzen prinzipiell nicht in der Wohnung kultivieren.
Lebensmittel geschützt aufbewahren: Manche Lebensmittel, die Menschen ohne Bedenken verzehren, können auf Hunde toxisch wirken. Darunter fallen Schokolade, Rosinen oder Süßwaren mit dem Zuckerersatzstoff Xylit. In einer hundesicheren Wohnung sollten diese Nahrungsmittel nie offen auf Küchentresen oder Tischen liegenbleiben.
Steckdosen und Kabel sichern: Kindersicherungen in den Steckdosen und Kabelkanäle verhindern, dass ein neugieriger Welpe seine Zähne an stromführenden Elementen ausprobiert.
Absperrgitter nutzen: Balkongeländer, Emporen und offene Treppen stellen eine Absturz- und Verletzungsgefahr dar. Wenn Wohnungseigentümer die Zwischenräume der Geländer nicht schließen können oder wollen, kann ein Absperrgitter dem Hund den Zugang zum jeweiligen Raum verwehren. Hier sollten Halter allerdings gründlich testen, welche Höhe ihr Hund im Fall einer Verlockung überwinden kann.

Erstausstattung für Hundehalter

Wenn ein Hund einzieht, bedeutet das eine grundlegende Veränderung im Alltag. Der Übergang fällt leichter, wenn sich Hundehalter vorab Gedanken um die nötige Ausstattung machen. Zu Beginn werden diese Artikel dringend gebraucht:
Das gewohnte Futter: Im Idealfall bekommt der Hund einen Vorrat des gewohnten Futters vom Züchter oder Vorbesitzer. So muss sich der Verdauungstrakt des Tieres erst einmal nicht umstellen und kleinen Unglücken auf dem Teppich oder im Hausflur wird vorgebeugt.
Geschirr und Leine: Ohne die passende Ausstattung wird das Spazierengehen unmöglich – sei es aufgrund des örtlichen Leinenzwangs oder der fehlenden Gewöhnung des Hundes an seinen Halter.
Hundebett und Hundebox: Eine neue Umgebung setzt einen Hund erheblich unter Stress, weshalb es wichtig ist, ihm einen eigenen Rückzugsort zu bieten. Erwachsenen Hunden nehmen ein passendes Hundebett gut an, während Welpen zuweilen eine verschließbare Box oder einen Welpenauslauf brauchen. Dort lernen sie, Ruhepausen zu respektieren. Gleichzeitig macht eine Box das Training zur Stubenreinheit leichter, da der Hund sich nach dem Aufwachen nicht still ein Eckchen in der Wohnung suchen kann, sondern auf sich aufmerksam macht.
Transportbox: Vom ersten Tag an sollte der Hund sicher im Auto mitfahren können. Daher benötigen zukünftige Hundehalter die passende Box meist schon bevor sie ihren zukünftigen Vierbeiner vom Züchter abholen. Eine Transportbox wird idealerweise mit einem Sicherheitsgurt oder Spanngurten auf Rückbank oder im Laderaum fixiert, damit sie sich bei einer scharfen Bremsung nicht in ein gefährliches Geschoss verwandelt.
Alternativ können Hunde auch per speziellem Sicherheitsgurt am Geschirr gesichert werden. Ein Absperrgitter zwischen Laderaum und Rückbank schützt zwar die menschlichen Fahrgäste aber nicht den Hund ausreichend vor Verletzungen.

Weiteres

Die passenden Beutel sollte jeder Hundehalter stets in der Tasche mitführen, um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Zusätzlich sind auch Pflegeutensilien für Krallen und Fell wichtig: Kleine Hunde nutzen sich ihre Krallen meist wenig ab und sind darauf angewiesen, dass der Halter sie regelmäßig kürzt. Rassen mit langem Fell sollten regelmäßig gebürstet werden, damit sich keine verfilzten Stellen bilden.
Engagierte Hundehalter gewöhnen ihren Vierbeiner zusätzlich bereits im Welpenalter an spezielle Zahnbürsten, da das Zähneputzen beim Hund nicht nur Zahnstein, sondern auch ernsten Erkrankungen des Herzens vorbeugen kann.

Fazit: Die Hundehaltung in der Eigentumswohnung erfordert Planung

Eigentum bedeutet nicht, dass der Eigentümer nach Belieben schalten und walten kann. So müssen Wohnungseigentümer auch bezüglich der Hundehaltung Regeln beachten und möglichen Konflikten vorbeugen. Mit der Wahl der passenden Rasse und einer guten Erziehung kann ein Hund allerdings zur Bereicherung jeder Nachbarschaft heranwachsen.

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