Seit Ende des Ersten Weltkrieges werden blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ausgebildete Assistenzhunde zur gefahrlosen Orientierung in bekannter und unbekannter Umgebung an die linke Hand gegeben. Nach § 33 SGB V gelten Blindenführhunde als Hilfsmittel. Da Blindenführhunde als Hilfsmittel anerkannt sind, können blinde und hochgradig sehbehinderte Personen einen Führhund bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Blindenführhunde und Krankenversicherung
Bei Bewilligung übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Ausbildung und Unterhalt des Assistenzhundes. Geläufige Hunderassen, die zu Blindenführhunden ausgebildet werden, sind Königspudel, Deutscher Schäferhund, Labrador, Golden Retriever und Riesenschnauzer.
Mischlingshunde
Aber auch Mischlingshunde, die die vorgeschriebene Schulterhöhe zwischen 50 bis 65 cm erreichen, sind für Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Einsatz. Das offizielle Verkehrszeichen für Blindenführhunde, das Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet, ist das weiße Geschirr, das die Hunde bei ihrer Arbeit tragen.
Etwa 1 bis 2 % der Blinden in Deutschland sind Führhundhalter. Blindenführhunde können in hohem Maß zur gesellschaftlichen Teilhabe ihres Halters beitragen, wenn sie umsichtig ausgebildet und angemessen gehalten werden. Denn das Hilfsmittel mit Herz und Seele bietet seinem Halter dann Mobilität, Unabhängigkeit und Sicherheit.
Früh und sorgfältig wird geprüft, was einmal ein Führhund werden soll. So führen die Hundetrainer den ersten speziellen Verhaltenstest mit den Welpen im Alter von etwa acht Lebenswochen durch.
Dabei werden die Anlagen des Hundes bezogen auf Aufmerksamkeit, Umgang mit Stresssituationen, Lernverhalten und Freundlichkeit ermittelt. Danach wird der Welpe in der Regel für ein Jahr in die Obhut einer “Patenfamilie” gegeben.
Jungtier
Dort wird das Jungtier in Zusammenarbeit mit dem Hundetrainer sozialisiert, lernt alle Regeln des Sozialverhaltens und den Umgang mit den unterschiedlichsten Alltagsituationen. Danach nimmt der Führhundtrainer den Hund in die eigentliche Ausbildung, die ebenfalls ungefähr ein Jahr dauert.
In dieser Zeit lernt der Hund im Führgeschirr zu laufen, auf Anweisung Geländepunkte wie Treppen zu suchen, diese durch Stehenbleiben anzuzeigen, Hindernisse zu umgehen und den sogenannten intelligenten Ungehorsam.
Intelligenter Ungehorsam bedeutet, dass der Hund eine Anweisung seines Halters aus Sicherheitsgründen verweigert, z. B. an einer Kreuzung, die er überqueren soll, stehen bleibt, weil er wahrnimmt, dass sich ein Fahrzeug nähert.
In seiner Ausbildung lernt der Führhund Hindernisse zu umgehen, die für ihn selbst keine sind, Pfützen, Schilder, überhängende Äste usw. Der Fachbegriff für die akustischen Anweisungen, die der Hund zu befolgen lernt, lautet Hörzeichen. Ausgebildete Blindenführhunde lernen auf 40 bis 400 Hörzeichen zu reagieren.
Nach der Ausbildung
Nach seiner Ausbildung wird der Hund noch einmal gründlich untersucht. Bei dieser tierärztlichen Untersuchung wird vor allem auf den Gesundheitszustand von Augen, Ohren und Knochenbau geachtet. Die Zusammenarbeit zwischen Führhundhalter und Blindenführhund, bei der der Hundehalter seinen Assistenzhund über die Hörzeichen navigiert und der Hund seinen Halter führt, nennt man Führhundgespann.
Damit aus Hund und Halter ein alltagstaugliches Führhundgespann und eine vertrauensvolle Lebensgemeinschaft werden kann, erhalten beide nach der Ausbildung des Hundes unter Anleitung des Hundetrainers eine mehrwöchige Eingewöhnungsphase.
Sind die Weichen für eine gute Zusammenarbeit gestellt, wird aus Halter und Hund binnen des ersten Jahres nicht nur ein funktionierendes Führhundgespann, sondern ein von A bis Z aufeinander eingestimmtes Team. Blindenhunde können wie ihre Artgenossen 11 bis 13 Jahre alt werden.