Hundewelpen sind nicht nur süß, sondern in den ersten Lebenswochen noch relativ leicht zu kontrollieren. Aber im Gegensatz zur recht überschaubaren Größe zieht auch ein junger Hund erhebliche Kosten für seine Besitzer nach sich. Neben Impfung und Wurmkur sorgen auch Abgaben an die öffentliche Hand als Steuern dafür, dass mancher Hundeliebhaber tief in sein Portemonnaie greifen muss. Züchter und Hundebesitzer wissen sicher, worum es geht – die Hundesteuer.
Beginn und Höhe der Hundesteuer
Ursprünglich im 19. Jahrhundert als Luxussteuer eingeführt, hat sie sich bis heute erhalten und belastet als regelmäßige Ausgabe das Portemonnaie vieler Hundebesitzer. Was die Höhe betrifft, so kann die Steuer im bundesdeutschen Durchschnitt durchaus beträchtlich variieren und verteuert sich in der Regel mit jedem weiteren Hund, welcher in einem Haushalt lebt.
- Während im sächsischen Dresden für den 1. Hund eine jährliche Hundesteuer von 108,- EUR anfällt, müsste ein Hundebesitzer in Halle lediglich 90,- EUR pro Jahr aufwenden.
Beispiel Braunschweig:
In Braunschweig beläuft sich der Steuersatz pro Kalenderjahr auf:
- 120 Euro für den 1. Hund
- 144 Euro für den 2. Hund
- 180 Euro für jeden weiteren Hund
Wie aber kommt es zu diesem Unterschied?
Schuld an diesen deutlichen Schwankungen ist die Tatsache, dass Gemeinden über die Festsetzung der Hundesteuer, und nicht Bund oder Länder, entscheiden. Daneben entscheiden die einzelnen Kommunen auch über die Verwendung der Steuererträge und Ausnahmeregelungen, auf deren Grundlage sich Hundebesitzer von der Steuer befreien lassen können.
Dazu zählen zum Beispiel Blinden-, Gebrauchs- oder Hütehunde. Handelt es sich dagegen um Hundehaltung für gewerbliche Zwecke (Zucht und Handel), wird keine Hundesteuer erhoben.
Höhe der Hundesteuern in den deutschen Bundesländern
In jedem Bundesland sind demnach unterschiedlich hohe Steuern fällig. Es gilt also herauszufinden, welches Bundesland, welche Hundesteuer erhebt. Hier eine Auflistung der jeweiligen Steuersätze. Beachten Sie aber, dass je nach Stadt innerhalb eines Bundeslands nochmals Unterschiede möglich sind. Hier deshalb zu jedem Bundesland die wichtigsten Zahlen der Hauptstädte pro Jahr.
Berlin
- 120 Euro im Jahr für den 1. Hund
- 180 Euro im Jahr für jeden weiteren Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Berlin
Baden-Württemberg
- 108 Euro für den 1.Hund
- 216 Euro für jeden weiteren Hund
- 612 Euro für gefährliche Hunde
- 216 Euro für Zwinger
Mehr dazu unter: Hundesteuer Baden-Württemberg
Bayern
- 100 Euro im Jahr für jeden Hund
- 800 Euro im Jahr für Kampfhunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Bayern
Brandenburg
- 108 Euro für den Ersthund
- 144 Euro für den Zweithund
- 192 Euro für jeden weiteren Hund
- 648 Euro für Kampfhunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Brandenburg
Bremen
- 150,00 Euro im Jahr für jeden Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Bremen
Hamburg
- 90,00 Euro pro Jahr
- 600 Euro im Jahr für gefährliche Hunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Hamburg
Hessen
- 90 Euro im Jahr für den ersten Hund
- 180 Euro im Jahr jeden weiteren Hund
- 900 Euro pro Jahr für gefährliche Hunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
- 108 Euro im Jahr für den Ersthund
- 200 Euro im Jahr für den Zweithund
- 350 Euro im Jahr für jeden weiteren Hund
- 700 Euro im Jahr für den 1. gefährlichen Hund
- 1.000 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- 132 Euro für den 1. Hund
- 240 Euro für jeden weiteren Hund
- 600 Euro für gefährliche Hunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
- 600 Euro für einen Kampfhund
- 900 Euro je Kampfhund bei mehreren
- 96 Euro für den 1. Hund
- 150 Euro jeweils für 2 Hunde
- 180 Euro jeweils für 3 oder mehr Hunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- 186 Euro für den 1. Hund
- 216 Euro für jeden weiteren Hund
- 600 Euro für gefährliche Hunde
Mehr dazu unter: Hundesteuer Rheinland Pfalz
Saarland
- 120 Euro für den 1. Hund
- 168 Euro für jeden weiteren Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Saarland
Dresden
- 108 Euro für den 1. Hund
- 144 Euro für jeden weiteren Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Sachsen
Sachsen-Anhalt
- 96 Euro im Jahr für den Ersthund
- 144 Euro im Jahr für den Zweithund
- 192 Euro im Jahr für jeden weiteren Hund
- 500 Euro im Jahr für jeden gefährlichen Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
- 126 Euro für den 1. Hund
- 177 Euro für den2. Hund
- 213 Euro für jeden weiteren Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Schleswig-Holstein
Thüringen
- 108 Euro für jeden Ersthund
- 132 Euro für Zweithunde
- 156 Euro für jeden weiteren Hund
Mehr dazu unter: Hundesteuer Thüringen