Beitragsbild
Inhalt
Hundesteuer in Baden- Württemberg
Baden-Württemberg wird als sehr familienfreundliches Bundesland angesehen, was sich unter anderem durch die ländliche Bebauung und die Politik ergibt. Dementsprechend befinden sich viele Hunde in diesem Bundesland.
Sie stellen ein weiteres Familienmitglied dar. Es sich nicht nur die Familien mit kleineren Kindern, die sich über den vierbeinigen Zuwachs freuen, sondern ebenso junge Paare, Singles und ältere Menschen. Die Tiere übernehmen unter anderem die Rolle des Begleiters.
Hundehaftpflicht keine grundsätzliche Pflicht
Durch das Bundesland ist es klar geregelt, dass grundsätzlich auf eine Hundehaftpflichtversicherung verzichtet werden kann. Allerdings ist zu bedenken, dass sämtliche Schäden, die durch die Vierbeiner entstehen, unter Umständen aus eigener Tasche zu bezahlen sind. In einigen Verträgen privater Haftpflichtversicherungen ist bereits ein Hund enthalten.
Bei der Anschaffung eines Hundes bietet sich eine kurze Rücksprache bei der jeweiligen Versicherung an. Dies ist besonders zu empfehlen, wenn mehr als ein Hund angedacht ist. Seitens des Bundeslandes sieht die Regelung, wenn ein Kampfhund angeschafft werden soll, wird eine Haftpflichtversicherung als notwendig angesehen und muss für die Haltung abgeschlossen werden.
Die Versicherung muss bereits bei der Antragsstellung abgeschlossen sein. Ohne diese ist eine Anmeldung und somit eine Anschaffung eines Kampfhundes ausgeschlossen. In beiden Fällen lohnt es sich häufig, wenn ein Vergleich der Tarife vorgenommen wird.
Hundesteuer in Baden- Württemberg regional unterschiedlich hoch
Die Hundesteuer ist eine der finanziellen Belastungen, die bei einer geplanten Anschaffung eines Hundes zu berücksichtigen ist. Diese lässt sich allerdings nicht pauschal benennen, da diese von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben wird.
Dementsprechend variiert die Höhe des Betrages. Nachzulesen ist der Betrag in der Satzung, die oftmals im Internet veröffentlicht oder im Rathaus zu erfragen ist.
Stuttgart:
- Für den ersten Hund: 108€
- Für jeden weiteren Hund: 216€
- Für gefährliche Hunde: 612€
- Für Zwinger (bis 5 Hunde) 216€
Heidelberg:
- Für den ersten Hund: 108€
- Für jeden weiteren Hund: 216€
- Für Zwinger: 60€
Heilbronn:
- Für den ersten Hund: 100€
- Für jeden weiteren Hund: 240€
- Für gefährliche Hunde: 300€
Zweithunde höher angesetzt
Es ist in vielen Städten und Gemeinden zu beobachten, dass für die Zweithunde eine höhere Steuer berechnet wird. Teilweise wird eine weitere Erhöhung für den dritten und weitere Hunde veranschlagt. Die Einteilung obliegt einzig bei der Gemeinde. Dabei wird in den meisten Städten unterschieden, ob es sich um eine gefährliche oder ungefährliche Hunderasse handelt. Bei bekanntem Gewaltpotenzial werden die Tiere stets als Ersthund eingetragen.
Besondere Regelungen für Kampfhunde
Baden-Württemberg regelt die Haltung von Kampfhunden. Dabei wird bestmöglich auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren geachtet. Unabhängig vom Verhalten des jeweiligen Hundes besteht grundlegend für Pit Bull Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier eine Maulkorbpflicht. Auf Grund der Erfahrungen werden diese drei Rassen als gefährlich eingestuft.
Es besteht die Möglichkeit durch eine spezielle Prüfung zu beweisen, dass es sich im Einzelfall um einen harmlosen Hund handelt, der durch die Aufzucht und Erziehung ruhig bleibt. Hierfür bedarf es eine Bestätigung durch einen Tierarzt im öffentlichen Dienst und einen Polizeihundeführer. Unkontrolliertes Anspringen, hetzen, reißen oder ähnlich aggressives Verhalten sorgt für die Einstufung als gefährlich.
Leinenzwang in Baden-Württemberg
Wie auch für das Tragen eines Maulkorbes, beschränkt sich die vorgeschriebene Leinenhaltung ausschließlich auf gefährliche Hunde. Diese grundlegende Richtlinie wird durch das Bundesland vorgegeben.
In Ausnahmefällen steht es den zuständigen Städten und Gemeinen frei, einen Leinenzwang für alle Hunde an öffentlichen Straßen und Plätzen einzuführen. Dies lässt sich im Zweifelsfall im Rathaus erfragen und in der Satzung für Hundehaltung nachlesen.
Hunde im Bundesland Baden-Württemberg anmelden
Das Anmelden des Hundes ist an der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorzunehmen. Der Zeitaufwand hierfür ist sehr gering. In einem kurzen Formular sind neben der Adresse und der Rasse, zusätzlich die Bankverbindung einzutragen.
Um den Vorgang leichter zu gestalten, besteht vielerorts die Möglichkeit, dass das Formular ausgedruckt und bereits im Vorfeld ausgedruckt wird. Je nach Gemeinde ist ein persönlicher Besuch nicht mehr notwendig, da dieses Formular unterschrieben zugesendet werden kann.
Einige Ämter bestehen jedoch auf das Vorlegen des Personalausweises. Dieser einfache Vorgang betrifft ausschließlich ungefährliche Hunde. Bei einer geplanten Haltung einer gefährlichen Hunderasse muss im Vorfeld eine Beantragung vorgenommen werden. Die Berechnung der Steuer wird meist jährlich vorgenommen.
Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?
Erlaubnis für Kampfhunde beantragen
Vor der eigentlichen Anmeldung muss beim zuständigen Rathaus eine Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragt werden. Hierfür sind einige Unterlagen erforderlich. Es muss im Rahmen der Beantragung ein Führungszeugnis, Bescheinigung einer bestandenen Sachkundeprüfung, Nachweis einer geeigneten Hundehaftpflichtversicherung und einen Nachweis über das Interesse an der Haltung.
Je nach Behörde können weitere Nachweise erforderlich sein. Der Nachweis über das Interesse an gefährlichen Hunden wird sehr unterschiedlich gehandhabt, weshalb sich ein kurzes Gespräch mit den Mitarbeitern empfiehlt. Für die Verhaltensprüfung ist mit Kosten von etwa 165 Euro zu rechnen.
Formulare bei der Hundesteueranmeldung
Für die einzelnen Dokumente können weitere Kosten berechnet werden. Ebenfalls kann es zu Bearbeitungskosten durch die Behörde kommen. Dies lässt sich im zuständigen Rathaus in Erfahrung bringen. Die veröffentliche Satzung der zuständigen Behörde kann ebenfalls sehr aufschlussreich sein.