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Hundesteuer in Thüringen
Thüringen gibt seine eigenen Regelungen vor, wenn es um die Haltung und Führung von Hunden geht. Dennoch lassen sie ausreichend Spielraum, die die Kommunen individuell nutzen auf die jeweiligen Begebenheiten anpassen können. So ist die Staffelung der Hundesteuer durch die Kommunen festzulegen. Dabei wird in erster Linie auf die Anzahl der gemeldeten Tiere auf einen Halter geachtet. In einigen Kommunen wird zusätzlich auf die Rasse geschaut.
Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben
Thüringen achtet auf die finanziellen Sicherheiten seiner Bewohner. Da es durch Schäden, die Vierbeiner verursachen, die enormen finanziellen Einbußen kommen kann, muss eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund abgeschlossen werden. Dabei wird kein Unterschied bezüglich Rasse oder Größe gemacht.
Auch das Alter ist hierbei zweitrangig. Dabei schreibt die Gesetzgebung klar vor, welche Höhe die Schadenssumme mindestens betragen muss. Wird diese höher vereinbart, verfügen die Tierbesitzer über einen besseren Schutz. Bei den angegebenen Mindestsummen sind erfahrungsgemäß die Schäden abgedeckt. So sind Sachschäden mit 250.000 Euro und Personenschäden mit 500.000 Euro zu versichern.
Da es verhältnismäßig selten zu Schäden kommt oder es sich meist um kleine Summen handelt, sind die Beiträge sehr gering. Mit einer Summe von maximal 10 Euro monatlich ist der Vierbeiner bestens versichert. Die Unterschiede zwischen den Tarifen machen einen Vergleich lohnenswert.
Hundesteuer weisen verschiedenen Staffelungen auf
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Abgabe, die an die Kommune vorzunehmen wird. Dementsprechend obliegt die Festlegung der konkreten Höhe und Staffelungen entsprechend der Anzahl und der Rasse der Hunde ebenfalls der Gemeinde. Daher sollten die Informationen über diesen Bereich der Kosten direkt bei der Kommune eingeholt werden.
Dabei lässt sich ebenfalls in Erfahrung bringen, ob es reduzierte Steuersätze für bestimmte Gruppen gibt. Darunter können Jagdhunde und Begleithunde für Behinderte fallen. Hierfür ist im Bedarfsfall ein entsprechender Antrag zu stellen.
Erfurt:
- Für den ersten Hund: 108€
- Für den zweiten Hund: 132€
- Für jeden weiteren Hund: 156€
Weimar:
- Für den ersten Hund: 60€
- Für den zweiten Hund: 72€
- Für jeden weiteren Hund: 84€
Jena:
- Für den ersten Hund: 84€
- Für den zweiten Hund: 96€
- Für jeden weiteren Hund: 120€
- Für jeden Kampfhund: 600€
Zweithunde geringfügig teurer
In vielen Städten und Gemeinden zeigt sich beim Blick auf die Staffelung, die sich auf die Anzahl der Hunde beläuft, dass die Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Hund, meist sehr gering gehalten sind. Teilweise ist der Unterschied zu den weiteren ebenfalls gering. Allerdings entstehen bei den zweiten Hunden nicht nur Hundesteuer.
Als weitere Kosten muss die Haftpflichtversicherung, Nahrung und ähnliches bedacht werden. Zusätzlich zu den Kosten wird für die Tiere Zeit beansprucht. Ob Gassi gehen, spielen oder das Erlernen von Regeln und Kunststückchen, die Aufgaben sind immer vorhanden.
Kampfhunde unterliegen zusätzlicher gesetzlicher Regelung
Im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren wird festgehalten, welche Hunderassen grundsätzlich als gefährlich betrachtet werden. Hierzu zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, sowie die Kreuzungen aus und mit diesen Rassen. Alle betroffenen Hunde unterliegen einer ständigen Leinenpflicht, die unter zwei Meter Länge haben muss.
Zudem müssen alle Tiere, die den sechsten Lebensmonat vollendet haben, einen Maulkorb tragen. Diese Regelungen gelten, sobald das private, ausbruchsichere Gelände verlassen wird. Diese Regelungen treffen im weiteren auch auf all die Hunde zu, die in ihrer Vergangenheit durch ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren bereits auffällig wurden.
Der Halter muss nachweisen, dass dieser die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt. Dies lässt sich in einer Schulung und Prüfung erlernen und bestätigen.
Leinenpflicht für Kampfhunde und Wäldern
Das Bundesland Thüringen gibt, wenn es um das Führen der Hunde an der Leine geht, nur zwei Punkte vor. So sind generell Kampfhunde an der Leine zu führen. Lediglich an ausgewiesenen Auslaufstellen, die über eine Umzäunung verfügen, ist das Entfernen der Leine erlaubt. Zusätzlich müssen alle Hunde in Wäldern in ganz Thüringen rund um Erfurt über das ganze Jahr an der Leine geführt werden. Im Übrigen steht es den Kommunen frei weitere Örtlichkeiten und Begebenheiten zu nennen, bei denen die Leinenpflicht gilt.
Dies trifft unter anderem auf Menschenansammlungen, in Fußgängerzonen, Kinderspielplätzen, Badeplätzen, öffentliche Verkehrsmittel, Grünanlagen, Parks und Gartenanlagen zu. Teilwiese wird durch die Kommunen auf einzelne Örtlichkeiten ein generelles Hundeverbot ausgesprochen oder die Länge der Leine vorgegeben.
Hunde im Bundesland Thüringen anmelden
Wie auch in den meisten anderen Bundesländern, muss in Thüringen ebenfalls die Anmeldung des Hundes beim Steueramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde vorgenommen werden.
Auch wenn die Angaben, die in das Formular einzutragen sind, sehr ähnlich sind, unterscheiden sich die Unterlagen, die vorzulegen beziehungsweise mitzubringen sind. Die Anmeldung kann durch den Ausdruck des Formulars nach Wunsch von zu Hause aus vorgenommen werden.
Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?
Formular für die Hundesteuer
Zusätzlich zum unterschriebenen Formular ist der Impfpass in Kopie, wie auch die Herkunft des Hundes durch eine Vererbung oder Kauf zu bestätigen. Alle Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen über eine elektronische Kennzeichnung verfügen, deren Nummer bekannt sein und angegeben werden muss. Die Identifizierung muss gegeben sein.