Hundesteuer in Brandenburg

Hundesteuer in Brandenburg

Die Hundesteuer wird allen Hundehaltern entsprechend der Art und Anzahl des Hundes berechnet. Da die Steuer durch die jeweilige Gemeinde beziehungsweise die Stadt berechnet wird, gibt diese die Höhe der Hundesteuer vor. So kommt es zu Unterschieden zwischen den Gemeinden. Zudem sind weitere Punkte bei der Haltung zu beachten, die in der Satzung der Behörde zu finden sind und sich meist als selbstverständlich ansehen.

Hundehaftpflicht nur bei gefährlichen Rassen Pflicht

Die Gesetze des Bundeslandes Brandenburg besagen, dass grundlegend keine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Die Ausnahme stellen alle Hunderassen dar, die entsprechend der Satzungen als gefährlich angesehen werden. Alle Hunde, die sich auf der Liste befinden, müssen über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen.

Dennoch ist darüber nachzudenken, ob auch für die anderen Hunderassen eine Hundehaftpflichtversicherung angeschlossen wird.

Je nach Vertrag kann ein Hund in der privaten Haftpflichtversicherung integriert sein. Durch eine solche Versicherung lassen sich finanzielle Einbußen durch Schäden der Vierbeiner verhindern. Zu berücksichtigen ist neben dem monatlichen oder jährlichen Beitrag die Leistung, die durch den jeweiligen Tarif geboten wird.

Hundesteuer in Brandenburg abhängig von der Kommune

Die regionalen Unterschiede sind teilweise nicht zu vernachlässigen, die bei der Hundesteuer bestehen. Dabei berechnen die Kommunen für zusätzliche Tiere einen erhöhten Steuersatz. Dies gilt ebenfalls für Tiere, die als gefährlich eingestuft werden. Die Liste dieser Hunderassen werden durch das Bundesland vorgegeben.

Potsdam:

  • Für den ersten Hund: 108€
  • Für den zweiten Hund: 144€
  • Für jeden weiteren Hund: 192€
  • Für jeden Kampfhund: 648€

Cottbus:

  • Für den ersten Hund: 72€
  • Für jeden weiteren Hund: 108€
  • Für jeden Kampfhund: 270€

Frankfurt (Oder):

  • Für den ersten Hund: 72€
  • Für den zweiten Hund: 84€
  • Für jeden weiteren Hund: 102€
  • Für jeden Kampfhund: 500€

Zweithunde mit erhöhten Kosten verbunden

In allen Bereichen ist ein zusätzlicher Hund mit weiteren Kosten verbunden. Diese sind teilweise höher, als es für das erste Tier der Fall ist. Dies gilt unter anderem für die Hundesteuer. Es sind nur sehr wenigen Kommunen, bei denen die Steuer pro Tier gleich hoch angesetzt ist. Die durchschnittlichen Werte befinden sich in einem akzeptablen Rahmen und zeigen zwischen dem ersten und den weiteren Tieren geringe Unterschiede auf.

Nicht alle Kampfhunde erlaubt

Mit der neuen Hundehalteverordnung, die in Brandenburg in Kraft getreten ist, wird unter anderem das Halten von Kampfhunden festgehalten. So steht darin geschrieben, dass eine Neuanschaffung von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu nicht mehr zulässig ist.

Gleiches gilt für Kreuzungen, die aus einer der fünf Rassen entstanden ist. Bei einigen weiteren Rassen und deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis von der zuständigen Kommune einzuholen. Die Genehmigung zur Haltung ist mit Nachweisen verbunden. Welche Nachweise bei der jeweiligen Behörde zu erbringen sind, kann in der Satzung nachgelesen oder bei der Behörde erfragt werden.

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Leinenpflicht in Brandenburg

Das Bundesland gibt konkret vor, wann und wo die Hunde an der Leine zu führen sind. So sind die Tiere bei Menschenansammlungen, auf Spielplätzen, auf Campingplätzen, in Einkaufszentren, Grünanlage, Parks und Verwaltungsgebäuden an einer höchstens zwei Meter langen Hundeleine zu führen.

Alle Hunde, die entsprechend ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden, sind generell an der Leine zu führen, sobald mit ihnen das private Gelände verlassen wird.

Des Weiteren müssen diese Tiere einen Maulkorb tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden müssen alle Hunde einen Maulkorb tragen. Auf entsprechenden Flächen, die als Auslaufflächen ausgewiesen sind, dürfen sich alle Hunderassen frei bewegen.

Die Maulkorbpflicht für die gefährlichen Hunderassen bleibt hierbei bestehen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass an einigen Stellen, wie zum Beispiel in Badeanstalten, Liegewiesen und Kinderspielplätzen sind Hunde generell verboten.

Hunde im Bundesland Brandenburg anmelden

Die Anmeldung des Hundes in Brandenburg ist mit einem nur geringen Aufwand verbunden. Diese erfolgt im Rathaus des Wohnortes. Immer mehr Kommunen bieten an, dass der Antrag online ausgefüllt werden kann. Dabei ist unter Umständen kein persönlicher Gang zur Behörde notwendig. Bei einer persönlichen Anmeldung ist der Ausweis mitzubringen, um die Identität zu überprüfen.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Anmeldung der Hundesteuer

Für die Anmeldung werden in Brandenburg nur wenige Informationen benötigt. Dazu gehören unter anderem die vollständige Adresse, wie auch die Bankverbindung. Des Weiteren sind Angaben zum Hund zu machen.

Das Alter und die Rasse machen hierbei den Hauptteil aus. Die Kommunen können die Bögen für die Anmeldung um einzelne Fragen ergänzen, welche oftmals nicht notwendig sind. Kampfhunde bedürfen einer zusätzlichen Erlaubnis.

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