Hundesteuer in Bayern

Hundesteuer in Bayern

Bayern zählt flächenmäßig zu den größten Bundesländern Deutschlands. Dennoch ist die Zahl der Bewohner verhältnismäßig gering. Dementsprechend verfügt das Bundesland über ausreichend Platz für die Menschen und ihre Haustiere. Hunde gehören hierbei zu den beliebtesten Haustieren. Diese benötigen eine angemessene Haltung, die Auslauf und die richtige Pflege beinhaltet.

Bereits vor der Anschaffung sind die Kosten zu berücksichtigen, die mit dem Hund entstehen. Es ergeben sich je nach Rasse und dementsprechend nach Größe des Tieres große Unterschiede. Dies trifft allerdings nicht auf die Hundesteuer zu, die pro Tier und nicht nach Größe veranschlagt wird.

Hundehaftpflicht nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben

In Bayern steht es den Hundebesitzern frei, ob eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden soll oder nicht. Oftmals ist ein Hund einer ungefährlichen Rasse in den Verträgen einer privaten Haftpflichtversicherung integriert. Dies gilt es im Vorfeld abzuklären. Die Versicherung übernimmt sämtliche Schäden, die das Tier einer dritten Person zufügt. Ohne Versicherungsschutz sind die Kosten in voller Höhe selbst zu tragen.

Bei der Anmeldung sind neben der Anzahl auch die Rassen zu nennen. Seitens des Bundeslandes wird auf eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde bestanden. Dabei ist zu beachten, dass diese den Schutz für die jeweilige Rasse beinhaltet. Die Kosten einer solchen Versicherung fallen unterschiedlich aus, weshalb ein Vergleich der Tarife und Leistungen vorteilhaft ist.

Hundesteuer in Bayern unterschiedlich veranschlagt

Auch wenn sich durch einen Blick in die unterschiedlichen Gebührenverordnungen eine ungefähre Aussage über die Höhe der Hundesteuer machen lässt, ist es anzuraten sich über die konkreten Beträge zu informieren.

Die Informationen sind in den Satzungen des jeweiligen Rathauses zu finden. Oftmals werden die Satzungen online zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen sich in einem kurzen Telefonat mit dem Steueramt viele Fragen klären. Die Berechnung erfolgt mit dem Tag der Anmeldung.

München:

  • Für den ersten Hund: 100€
  • Für jeden weiteren Hund: 100€
  • Für jeden Kampfhund: 800€

Augsburg:

  • Für den ersten Hund: 84€
  • Für jeden weiteren Hund: 120€
  • Für jeden Kampfhund: 840€

Nürnberg:

  • Für den ersten Hund: 132€
  • Für jeden weiteren Hund: 132€
  • Für jeden Kampfhund: 1056€
  • Für Kampfhunde mit Negativzeugnis: 256€

Zweithunde nicht immer teurer

Ein Blick auf die durchschnittlichen Beträge der Hundesteuer sind eindeutig. So ist oftmals für den zweiten oder weitere Hunde ein erhöhter Steuersatz vorgesehen. Dies trifft jedoch nicht auf alle Gemeinden und Städte zu.

Selbst in einigen großen Städten wird ein den erhöhten Satz verzichtet. Bei unterschiedlichen Sätzen wird der Kampfhund, unabhängig vom Datum der Anmeldung als erster Hund geführt. Dies führt unter Umständen gleichzeitig zu einer Erhöhung der Steuer des bisherigen Hundes.

Kampfhunde unterliegen speziellen Gesetzen

Um in Bayern einen Kampfhund halten zu dürfen, muss bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Diese wird nur in Ausnahmefällen herausgegeben. Die Zucht dieser Rassen ist grundsätzlich verboten. In Bayern werden alle Rassen, denen die Aggressivität unterstellt wird, in zwei Gruppen aufgeteilt.

Während bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Tosa Inu und Staffordshire Bullterrier die Eigenschaften als unwiderlegbar gilt, lassen diese sich bei anderen Rassen widerlegen. Einigen weiteren Rassen werden ähnliche, bissigen Charakterzüge nachgesagt. Durch die richtige Haltung und Erziehung trifft dies nicht auf alle Tiere zu.

Mit einem Negativzeugnis können die betreffenden Tiere von der Erlaubnispflicht und dem Zuchtverbot befreit werden. Zugelassene Kampfhunde unterliegen einer generellen Pflicht für Maulkörbe und Leinen.

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Leinenzwang in Bayern

Grundsätzlich besteht seitens des Bundeslandes kein Leinenzwang. Die Ausnahme trifft auf Wälder zu, da Tiere angefallen oder vertrieben werden können. Des Weiteren steht es den einzelnen Gemeinden und Städten frei, individuelle Verordnungen aufzustellen. So gibt es in mehreren großen Städten Vorschriften, wo die Hunde an der Leine zu führen oder Umstanden komplett verboten sind.

So sind in München Hunde über einer Schulterhöhe von 50 cm bei Menschenansammlungen, Spielplätzen, Fußgängerzonen und im Altstadtring an der Leine zu führen. Ähnliche Vorschriften gelten beispielsweise für die Stadt Nürnberg.

Hunde im Bundesland Bayern anmelden

Entsprechend der Entrichtung der Hundesteuer sind die Tiere in der jeweiligen Kommune anzumelden. Dies lässt sich ohne großen Aufwand vornehmen. Es wird für die Anmeldung die Adresse, Hunderasse und die Bankverbindung benötigt.

Einige Gemeinden bestehen dabei auf das Vorzeigen des Lichtbildausweises. Auf den Internetseiten vieler Kommunen wird die Möglichkeit gegeben, den Hund ohne Besuch des Rathauses anzumelden. Hierfür ist der Vordruck auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und an das zuständige Rathaus zu senden.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Hundesteuergesetz in Bayern

Das Hundesteuergesetz in Bayern beinhaltet sehr allgemeine Regelungen. So ist darin festgehalten, wer die Hundesteuer ansetzt. So wird in den Satzungen festgehalten, welche Tiere grundsätzlich von Steuer befreit sind und ab welchem Zeitpunkt eine Anmeldung erforderlich ist. Es werden bei einer sehr kurzen Haltedauer keine Steuern berechnet.

Spezielle Berufsgruppen können ebenfalls von einer Reduzierung oder Befreiung der Hundesteuer profitieren. In den Abschnitten werden neben der Steuer selbst noch weitere Themen aufgegriffen, die ebenfalls die Hundehaltung betreffen. Bei Züchtern wird eine Steuer für die Zucht, nicht für die weitere Haltung berechnet.

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