Hundesteuer im Saarland

Hundesteuer im Saarland

Hunde sind die besten Freunde des Menschen, diese Tatsache ist allgemein bekannt. Daher gibt es viele Haushalte in diesem Bundesland, die bereits einen Hund besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken. Mit dem Kauf des Hundes ist es allerdings nicht genug.

Jeder Hund hat entsprechend seiner Rasse und Alters unterschiedliche Bedürfnisse, die es zu kennen und zu beachten gilt. Unmittelbar nach der Anschaffung ist die Anmeldung des Tieres bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde notwendig. Des Weiteren ist abzuklären, ob eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist. Anzuraten ist eine Versicherung für Notfälle in jedem Fall.

Hundehaftpflicht nur für Kampfhunde vorgeschrieben

Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die das Tier verursacht. Da sich die Versicherungsfälle kleiner Hunde im Rahmen halten, sind Haustiere in der Haftpflichtversicherung des Besitzers meist inbegriffen. Ob dies allerdings auf den Einzelfall zutrifft, kann bei der Versicherung nachgefragt werden.

Dabei ergeben sich Unterschiede auf Grund der Anzahl und er Rasse der Tiere. Kampfhunde sind stets separat zu versichern. Diese Versicherung wird durch das Bundesland Saarland vorgeschrieben.

Die Tarife bei Versicherungen für einen Hund fallen sehr unterschiedlich aus, weshalb ein Vergleich sinnvoll ist. Dabei ist nicht nur auf die Prämie selbst, sondern ebenso auf die Leistungen zu achten. In den Versicherungsverträgen wir die Einhaltung aller regionalen Vorschriften vorgeschrieben, damit die Leistungen im Schadensfall ausbezahlt werden.

Hundesteuer im Saarland regional unterschiedlich

Die Hundesteuer wird von jeder Stadt und Gemeinde nach eigenem Ermessen angesetzt. Dabei können sich teilweise große Unterschiede ergeben. Der Steuersatz richtet sich nach der Gefährlichkeit und der Anzahl der Tiere, die auf eine Person angemeldet sind.

Die gleichen Sätze gelten, wenn mehrere Menschen zusammen die Anmeldung vornehmen und dementsprechend als Halter eingetragen werden. Die Halter müssen nicht nur für die Steuer, sondern ebenso für sämtliche Schäden aufzukommen, wie auch für die artgerechte Haltung.

Saarbrücken:

  • Für den ersten Hund: 120€
  • Für jeden weiteren Hund: 168€

Homburg:

  • Für den ersten Hund: 60€
  • Für den zweiten Hund: 84€
  • Für jeden weiteren Hund: 108€

Bei Kampfhunden wird jeweils das Fünffache berechnet

Saarlouis:

  • Für den ersten Hund: 60€
  • Für den zweiten Hund: 90€
  • Für jeden weiteren Hund: 150€
  • Erster Kampfhund: 300€
  • Weitere Kampfhunde: 450€

Zweithunde sind in der Steuer höher

Unabhängig davon, wie hoch die Steuer für den ersten Hund angesetzt wird, fällt die Steuer für den zweiten Hund immer höher aus. Dies trifft auch dann zu, wenn es sich um ungefährliche Haustiere handelt. Deutlich höher ist die Steuer, wenn Kampfhunde gehalten werden. In der Satzung des jeweiligen Ortes ist festgehalten, welche Hunderassen als gefährlich und somit als Kampfhunde angesehen werden.

Wird zusätzlich zu einem ungefährlichen, ein gefährlicher Hund gehalten, wird dieser stets die Stellung des ersten Hundes einnehmen, was als Grundlage der steuerlichen Berechnung angesehen wird. Hundehalter sind dazu verpflichtet, jede Veränderung unverzüglich mitzuteilen. Dabei wird nicht nur auf den Halter alleine, sondern vielmehr auf den Haushalt geachtet, für den die Meldung erfolgt.

Maulkorbpflicht bei Kampfhunde durch das Bundesland geregelt

Durch das Bundesland ist geregelt und vorgeschrieben, welche Hunde ausschließlich mit Maulkörbe das private Gelände verlassen dürfen. Anders verhält es sich, wenn die Besitzer in einem Mehrfamilienhaus wohnen. In diesem Fall ist der Maulkorb bereits zum Verlassen der Wohnung anzulegen. Diese Regelung gilt für alle Hunde, die auf Grund der bisherigen Erfahrungen als gefährlich angesehen werden.

Die Maulkorbpflicht dient zum Schutz der Mitmenschen. Zusätzlich sind Hunde dieser Art ausschließlich an der Leine zu führen, um zugleich einen gewissen Abstand zwischen Kampfhund und Mitmenschen zu schaffen.

Das konkrete Aufhetzen der Tiere ist ebenfalls nicht erlaubt. Das Halten und die Zucht der speziellen Hunderassen sind ausschließlich nach dem Einholen einer Erlaubnis möglich. Diese können an den zuständigen Behörden beantragt werden.

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Leinenhaltung im Saarland

Grundsätzlich ist es Sache des jeweiligen Ortes, ob und wo Hunde stets an der Leine zu führen sind. In den meisten Orten besteht kein Leinenzwang, wenn es sich um ungefährliche Hunde handelt. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, wie Homburg, Neunkirchen und Saarbrücken. In diesen Städten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. Dies betrifft alle öffentlichen Plätze und Wege der Ortskerne und aller zugehörigen Ortsteile.

Nur an ausgewiesenen Plätzen ist das freie Rennen der Hunde gestattet. Diese Auslaufflächen werden oftmals als Hundewiesen bezeichnet. Um sicher zu gehen, kann in der Polizeisatzung der zuständigen Stadt und Gemeinde nachgelesen werden, welche Richtlinien dort gelten.

Hunde im Bundesland Saarland anmelden

Die Anmeldung des Hundes ist am zuständigen Rathaus vorzunehmen. Je nach Größe und konkreter Aufteilung übernimmt dies das Steueramt. Für die Anmeldung ist der Personalausweis mitzubringen.

Die Kosten eines Hundes im Monat: Was kostet ein Hund?

Formular auf der Homepage für die Hundesteueranmeldung

Einige Städte bieten an, dass ein auf der Homepage veröffentlichtes Formular ausgefüllt, unterschieben und an die zuständige Behörde gesendet wird. Bei der Anmeldung sind neben der Art des Hundes, auch die Adresse und Bankverbindung für die Hundesteuer zu nennen.

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