Pferdeweide im Wohngebiet

Das Pferd, mittlerweile ja schon fast zum Haustier mutiert, gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Ob als Erwachsene oder als Kinder: ein Pferd nutzen zu können, gehört beinahe schon zum guten Ton. Die Haltung auf einer Weide im Wohngebiet ist ein Trend, der sich seit einiger Zeit abzeichnet.
War bisher die Haltung von Pferden eine reine Sache der Landwirte und Bauern, der Guts- und Reiterhöfe, so entwickeln sich bisweilen auch andere Formen der Haltung und das Tier wandert nun, mit Hilfe der Besitzer, auch in Dörfer, Gemeinden, Städten ein.
Noch können wir es nicht beim täglichen Frühstück auf dem Balkon oder der Terrasse sehen, wie Nachbars Hund oder Katze, aber das hat wohl eher mit Gewicht und Größe zu tun, als mit gesundem Menschenverstand.

Pferdehaltung im Wohngebiet – Rechtliche Lage

Es ist – selbst wenn man einen großen Garten besitzt – nicht so einfach, ein Pferd dort unterzubringen, zu halten. In erster Linie kann der Nachbar sich, ob berechtigt oder nicht, über Störungen durch Lärm und Geruch beschweren und wird im reinen Wohngebiet auch auf Grund der Gesetzeslage damit erfolgreich sein.
Grundsätzlich ist die Großtierhaltung in reinen Wohngebieten untersagt. Als reine Wohngebiete werden Areale verstanden, auf denen sich weder landwirtschaftliche, noch industrielle Betriebe angesiedelt haben. Die Flächen sind also nicht mehr als „gebietsrein“ zu bewerten. Solche sogenannten „Gemengelagen“ hat man als Pferdebesitzer noch eher die Chance einen positiven Bescheid für die Haltung des Tieres zu erhalten.
Doch auch in diesem Fall sind einige Behördenwege zu erledigen, um die Erlaubnis und Genehmigungen einzuholen:

  • bei der Gemeinde als Baubehörde,
  • beim Veterinäramt als Behörde für Gesundheit und Tierschutz,
  • beim Bauamt bezüglich der Bauvorschriften,
  • beim Ordnungsamt wegen etwaiger gewerberechtlicher Vorschriften.
  • Haltung von Pferden – Tierschutz ist zu beachten

Im §2 des Tierschutzgesetzes ist genau geregelt unter welchen grundsätzlichen Voraussetzungen Tiere gehalten werden dürfen:

  1. Das Tier ist angemessen zu ernähren und zu pflegen.
  2. Es ist artgerecht unterzubringen.
  3. Die artgerechte Bewegungsmöglichkeit darf nicht eingeschränkt sein.
  4. Der Besitzer, oder eine von ihm beauftragte Person, muss über die erforderlichen Kenntnisse und
  5. Fähigkeiten der artgerechten Tierhaltung, Verpflegung und Bewegung verfügen.

Damit ist schon mal klar, dass eine Weide nicht nur einfach ein „Stück Wiese mit einem Zaun“ sein kann. Gerade für Pferde ist da einiges an „Infrastruktur“ erforderlich.

Witterungsschutz auf der Weide

Die Wetterlage ist für Pferde nicht immer günstig. Bei starkem, anhaltendem Niederschlag, bei niedrigen Temperaturen, starkem Wind oder auch intensiver Sonneneinstrahlung brauchen die Tiere einen Witterungsschutz, in dem sie sich auch vor lästigen Stechmücken und anderen Schädlingen schützen können.
Schon die Errichtung eines einfachen Verschlages erfordert die Genehmigung durch die Behörden und möglicherweise auch die Zustimmung der Anrainer und Nachbarn.
Abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ist dieser Offenstall mit ausreichend Liegeplätzen auszustatten. Es müssen in jedem Fall alle Tiere auf der Weide ausreichend darin Platz finden.
Einzäunung der Weide als Schutz und Hindernis
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Zäune für eine Pferdeweide im Wohngebiet

Wer denkt, dass ein paar Pfosten und Drähte als Einfriedung und Schutzzaun genügen sollten, hat noch kein Pferd über ein Hindernis springen gesehen. Die Einzäunung muss „ausbruchssicher“ sein und das auch, wenn rund 600 Kilogramm Pferde mit voller Wucht dagegen donnern, oder eisenbeschlagene Hufe alles kurz und klein schlagen könnten.
Deshalb gibt es auch klare Empfehlungen, wie ein derartiger Zaun beschaffen sein soll:

  • Die Höhe über Grund beträgt mindestens dreiviertel der Widerristhöhe des Pferdes, der Pfahl muss zu mindestens einem Drittel im Boden stecken.
  • Die senkrechten Pfosten haben einen Abstand von 2,5 bis 5 Meter, abhängig vom Material des Zaunes.
  • Die erste Querabgrenzung ist nicht mehr als 60 cm über dem Boden, die weiteren Abstände betragen 40 bis 70 cm, wiederum abhängig von der Art der gehaltenen Tiere.

Zusammenfassung: Rechtliche Grundlagen für Pferdeweiden im Wohngebiet

Grundsätzlich verboten ist die Haltung von Großtieren auf einem „reinen Wohngebiet“, also einem Areal auf dem keinerlei landwirtschaftliche und / oder industrielle Anlagen angesiedelt sind.
In sogenannten Mischgebieten sind es in erster Linie die Nachbarn und Anrainer, die möglicherweise gegen Geruchs- und Lärmbelästigung einen Einwand erheben könnten.
Falls das Areal als „in ländlicher Lage“ bezeichnet wird, sind die Einspruchsmöglichkeiten eher wenig von Erfolg gekrönt.

Tierschutzgesetz als Hürde

Eine weitere Hürde kann das Tierschutzgesetz sein, denn „artgerechte Haltung“ ist bei Pferden nicht ganz so einfach umzusetzen. Das beginnt beim Boden, beim Offenstall und dem Lagern der Streu und des Mistes. Die Versorgung mit artgerechtem Futter, genügend Tränken und die Möglichkeit der ausreichenden Bewegung, stellen da schon mal ganz ordentliche Herausforderungen an den Besitzer oder Betreiber.
Alles in allem: gute Planung, Ausarbeitung von Optionen, Beratung durch Spezialisten kann langfristig vor Schäden finanzieller Art bewahren und auch die Tiere davor schützen, ein kaum artgerechtes Leben zu führen.

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