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Zuchtgenehmigung
Eine Zuchtgenehmigung ist nach dem Tierseuchengesetz für bestimmte Vogelarten Pflicht. Beantragt werden kann diese Genehmigung beim jeweils zuständigen Veterinäramt.
Die Adresse ist über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen, bzw. ist das Amt bei den Landratsämtern untergliedert.
Zuchtgenehmigung für Vögel
Um eine Zuchtgenehmigung zu erhalten, überzeugt sich der beauftragte Veterinärmediziner von der Zuchtanlage und der Fachkenntnis des zukünftigen Züchters. Die Zuchtanlage muss den geltenden Anforderungsbestimmungen (z.B. Gehegeverordnung) entsprechend.
Ebenfalls muss ein Quarantäneraum für kranke Tiere in unmittelbarer Nähe des Zuchtraums zur Verfügung stehen. Die Ausstattung der Krankenstation sollte für den Notfall geeignet sein und erste Maßnahmen ermöglich, den Vogel einer Grundversorgung zu unterziehen.
Die Fachkenntnis kann ein Züchter heutzutage problemlos durch einen Sachkundenachweis belegen. In der Regel findet dieser die sofortige Anerkenntnis und zeugt von Engagement für eine artgerechten Vogelhaltung. Auch sollte der Züchter in einer offiziellen Vereinigung als Mitglieder registriert sein.
Fußringe
Dies hat den Vorteil, dass für die Zucht die jeweiligen Fußringe erhältlich sind und gleichzeitig eine öffentliche Handhabe gegenüber der Verlässlichkeit des Züchters gewährleistet ist.
Wobei gerade die organisierten Züchter die wahren Vogelfreunde sind, da sie nichts zu Verbergen haben und ihr Hobby unter Motivation der Arterhaltung betreiben.
Sollte einmal eine ungewollte Vogelbrut in einem Haushalt entstehen, kann diese beim zuständigen Amtveterinär als Ausnahmebrut angezeigt werden. Dies ist aufgrund der Psittakoseverordnung bei Sittichen und Papageien sogar Pflicht und untersteht bei Nichtbefolgen einer Strafe.
Der Amtveterinär überzeugt sich dann persönlich von den Jungtieren und beringt diese mit amtlichen Fußringen. Ebenfalls informiert er sich über den weiteren Verbleib der Tiere bzw. unterstützt den unbedarften Vogelhalter mit notwendigen Informationen und Maßnahmen.