Tierhaltung Versicherung: Tierhalterversicherung

Tierhaltung Versicherung: Tierhalterversicherung

Tierhaltung und Versicherungen – ein Thema, welches nicht nur bei Haustieren einen ständig wachsenden Stellenwert einnimmt. Auch in der Nutztierhaltung sind Versicherungen vor allem dann gefragt, wenn es um die Regulierung wirtschaftlicher Schäden geht, und dass häufig in einem weit umfangreicheren Rahmen als bei der Haustierhaltung im privaten Rahmen.

Die Haltung von Tieren zählt in unserer Gesellschaft nach wie vor zu den Themen, welche immer wieder für Gesprächsstoff sorgen. Viele Verbraucher sind zwar der Meinung, dass es sich dabei um ein selbstverständliches und ungeschriebenes Recht aller Verbraucher handelt, Tiere in den eigenen vier Wänden zu halten. Aber die Auffassungen der Juristen stellen sich im Fall der Tierhaltung deutlich komplexer dar, als ein großer Teil der Bevölkerung im ersten Moment annimmt.

Der Begriff Gefährdungshaftung spielt hierbei eine besonders große Rolle, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass bereits von einer alleinigen Tierhaltung besondere Gefahren für Dritte ausgehen. Statt mit einem Verbot zu reagieren, legt der Gesetzgeber die gesamte Verantwortung für den Vierbeiner in die Hände des Halters.

Vor der Anschaffung informieren

Vor der Anschaffung von Haustieren sollte sich also jeder Verbraucher darüber informieren, welche Gefahren von diesen Tieren ausgehen und inwiefern eine private Haftpflichtversicherung dafür in Anspruch genommen werden kann. Gerade bei der Haltung von größeren Haustieren, etwa Pferden oder Hunden, kann durchaus ein Haftungsausschluss die Folge sein, weshalb spezielle Tierhaftpflichtversicherungen notwendig werden.

Um allen Betroffenen einen Überblick zu ermöglichen, fassen die nächsten Seiten Informationen zu dieser Form der Versicherung zusammen.

Tierhaltung Versicherung für Nutztiere, Pferde und Hunde

Dabei stellt die Nutztierhaltung an eine Versicherung besondere Ansprüche, da hier nicht nur für ein oder zwei Exemplare ein Vertrag abgeschlossen wird, sondern in vielen Fällen Dutzende bzw. Hunderte Schafe, Gänse, Hühner oder Rinder versichert werden müssen. Für Haustiere wie Pferde und Hunde fällt eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung an.

Tierhalterversicherung: Schadenfall vorbeugen und Tiere versichern

Eine Versicherung zur Tierhaltung  kann nicht nur bei oben beschriebenen Nutztieren sinnvoll sein. Wenn zum Beispiel Hamster, Katzen oder Kaninchen, aber auch Meerschweinchen Schaden anrichten, so hilft hier die Haftpflichtversicherung. Es gibt allerdings einige Tiere, bei denen die Privathaftpflichtversicherung bei einem Schaden nicht einspringt. Hier muss dann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung her. Bei folgenden Tieren ist dies der Fall:

  1. Hunde
  2. Pferde
  3. Schlangen
  4. Leguane
  5. Spinnen
  6. Wilde Tiere

In den meisten Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für Hunde. Dies gilt vor allem für Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Thüringen. In manchen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen. In den übrigen Bundesländern ist unter Umständen nur eine Haftpflichtversicherung bei Haltern von gefährlichen Hunden notwendig. Dann gilt bei derartigen als Kampfhunde eingeordnete Tiere ohnehin zusätzlich eine Maulkorbpflicht und Leinenzwang. In den Polizeisatzungen der Gemeinden ist festgehalten, wo die Tiere auch ohne Leine laufen gelassen werden dürfen.

Welcher Schaden wird abgedeckt?

Generell deckt eine Tierhalter-Versicherung im Rahmen des Versicherungsschutzes Schäden, die an Sachen oder Personen durch das Tier zugefügt worden sind. Lässt sich ein Schaden also auf ein versichertes Tier zurückführen, so ist dieser Schaden gedeckt.

  • Der Schaden wird reguliert und es wird geprüft, in welcher Höhe ein Schadensersatz fällig ist.
  • Somit Voraussetzung für den Versicherungsfall, ein begründeter Anspruch. Ist der Anspruch unbegründet, so bietet die Versicherung einen Rechtschutz gegen unberechtigte Haftungsansprüche.
  • Die Tierhalterversicherung übernimmt alle vom Tier verursachten Sachschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
  • Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Pflegekosten (Personenschäden), Sachschäden und Vermögensschäden werden so gedeckt. Weiterhin sind Mietschäden durch Hunde oder Schäden durch Reitspuren der Pferde versichert.

Nutztiere versichern

Je größer eine Herde wird, umso dramatischer können sich die Kosten entwickeln, wenn es wirklich einmal zum Schadensfall kommt. Wer trägt in einem solchen Fall die Kosten der Schadensregulierung? Natürlich werden Geschädigte im ersten Moment mit ihrem Finger auf den Landwirt zeigen. Aber dieser ist sicher selten in der Lage, mehrere tausend oder hunderttausend Euro aus privaten Mitteln aufzuwenden.

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Nutztierversicherung Voraussetzung bei gewerblicher Tierhaltung

Aus dieser Tatsache heraus empfiehlt sich also vor der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ein kleiner Exkurs in die Welt der betrieblichen Nutztierversicherungen, die genau für den Fall gemacht sind, wenn sich eine Rinderherde selbstständig macht und durch Vorgärten oder Parks trampelt.

Angebote vergleichen

Vor jedem Abschluss gelten aber auch hier die gleichen Regeln wie für jeden privat abgeschlossenen Tarif – nicht nur ein günstiger Beitrag macht die Versicherung zum Schnäppchen, sondern dass, was in den Versicherungsbedingungen steckt. Der hier vorgestellte Rechner ermöglicht einen Vergleich der wichtigsten Tierhalterhaftpflichtversicherungen.

Tierhalterversicherung für Pferde

Eine Tierhalterhaftpflicht ist gerade bei Pferden wichtige Voraussetzung für eine sorgenfreie Haltung. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen alle durch Pferde verursachte Schäden. Der Schutz kann dabei mit dem einer Privathaftpflichtversicherung verglichen werden.

Die Tierhalterversicherung für Pferde greift jedoch nur bei Schäden ein, die Dritte erleiden. Mit einer Privathaftpflicht sind nur Vögel, Hamster, Katzen und andere kleine Haustiere versichert. Eine Pferdehaftpflicht kommt mit der gewöhnlichen Tierhaftpflicht daher. Hier sind dann Hunde, Tiere, Reit- und Zugtiere abgesichert. Die Policen werden jedoch oft separat angeboten. In dem Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich kann den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entsprechend der richtige Anbieter gefunden werden.

Tierhaftpflicht für Hunde

Gleiches gilt bei Hunden. Auch hier greift die Privathaftpflicht nicht. Eine separate Tierhaftpflichtversicherung muss in dem Fall in Form einer Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Im Rahmen des Versicherungsschutzes sind dann ebenfalls alle Schäden abgesichert, die durch Hunde verursacht werden. Auch hier bietet sich im Voraus ein Vergleich an, da die Kosten von Anbieter zu Anbieter den eigenen Bedürfnissen entsprechend variieren.

Gesetzliche Grundlage

Übrigens ist die Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter im § 833 Bürgerliches Gesetzbuch festgehalten. Dieser Abschnitt besagt, dass ein Tierhalter für entsprechende Schäden durch das eigene Tier haftet. Auch ohne eigenes Verschulden kann demnach ein Tierhalter für die Schäden durch das Tier haftbar gemacht werden.

In § 833 sind die Anspruchsgrundlagen sowie einige Ausnahmen umrissen, denn eine Halterhaftung für Schäden durch Tiere kommt nicht in jedem Fall zustande. Handelt es sich zum Beispiel um Nutztiere wie Kühe oder Schafe, gelten für den Schadenersatz andere Grundlagen als bei Haustieren. Hunde, Pferde, Katzen oder Wildtiere, welche nicht im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden, stellen dagegen für den Tierhalter automatisch eine gewisse Gefahrenquelle dar, was die Verantwortung und den eigenen Geldbeutel betrifft.

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