Hund versichern lassen

Hund versichern lassen

Der Hund ist ein treuer Begleiter und wird von Herrchen oder Frauchen geliebt. Aber nicht immer sorgt der Vierbeiner für Freude, denn im Ernstfall kann ein falsches Verhalten des Tieres schnell hohe Kosten verursachen. Daher ist eine Versicherung für den Hund sinnvoll.

Versicherung für den Hund

Wer seinen Vierbeiner richtig versichern und Schäden durch das Tier abdecken möchte, benötigt eine sogenannte Hundehalterhaftpflicht-Versicherung, die oft als Hundehaftpflicht bezeichnet wird. Richtet der Hund einen Schaden an, wird der Schadensfall der Versicherung gemeldet, die dann das Finanzielle regelt.

Auch, wenn der Hund gut erzogen ist, kann etwas passieren. Reißt die Leine und läuft der Hund auf die Straße, kann es schnell zu einem Unfall kommen, bei dem nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden entstehen können.

Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Hundehalter. Aber auch dann, wenn der Hund sich auf der Couch des Freundes verewigt oder beim Spielen den Fernseher der Nachbarin von Schrank wirft, greift die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Muss man den Hund versichern?

Der Gesetzgeber sagt, dass durch die Haltung eines Hundes eine unberechenbare Gefahr entsteht, da immer etwas (unvorhersehbares) passieren kann. Daher ist die Haftpflicht für Hunde in einigen Bundesländern sogar Pflicht:

In NRW gilt diese Versicherungspflicht nicht. Dafür greift aber die sogenannte 40/20 Regel. Hunde, die eine Rückenhöhe von 40 cm oder eine Gewicht von 20 Kilogramm haben, müssen über den Tierhalter in einer Haftpflichtversicherung versichert werden.

In Sachsen-Anhalt Anhalt ist die Versicherung Pflicht, wenn der Hund nach 2009 geboren wurde. Für Kampfhunde muss immer eine Hundehaftpflicht vorhanden sein.

Was deckt die Versicherung ab?

Je nach Versicherungsgeber gibt es unterschiedliche Angebote, die sich nicht nur im Preis der Versicherung, sondern auch in der Leistung unterscheiden. In der Regel sind die folgenden Dinge abgedeckt, wenn der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner abgeschlossen hat:

  1. Mietsachschäden
  2. Personen-, Vermögens- und Sachschäden
  3. Forderungsausfalldeckung

Mietsachschäden: Falls der Hund einen Schaden an der gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus verursacht hat, sind diese Schäden, bzw. die entstandenen Kosten, durch die Versicherung gedeckt. Das kann zum Beispiel eine Holztreppe sein, die der Hund angeknabbert hat oder eine zerkratzte Haustür und Ähnliches.

Personen-, Vermögens- und Sachschäden: Von einem Personenschaden ist immer dann die Rede, wenn eine Person einen körperlichen Schaden, zum Beispiel durch den Biss eines Hundes, erleidet. Dazu gehören unter anderem Kosten für die medizinische Versorgung und danach eventuelle Kosten für einen Arbeitsausfall.

  • Ein Vermögensschaden kann entstehen, wenn der Hund vor einem Geschäft angebunden wird und keine Kunden mehr in den Laden lässt. Dem entsprechend kann weniger Ware verkauft werden, wodurch dem Inhaber ein Vermögensschaden entsteht.
  • Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn der Hund fremdes Eigentum beschädigt. Das kann eine Tischuhr sein, die er hinunter wirft oder auch Kleidung, die durch den Hund zerrissen wird.

Forderungsausfalldeckung: Diese Deckung tritt dann in Kraft, wenn durch den Hund eines Dritten ein Schaden entsteht, und dieser Hundehalter die dadurch entstandenen Kosten nicht tragen kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der besagte Dritte keine Haftpflicht für seinen Hund abgeschlossen hat.

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Kosten einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Die Kosten, die bei einer Tierhalterversicherung für Hunde anfallen, sind unterschiedlich hoch. Sie sind von verschiedenen Faktoren abhängig, können in der Regel aber immer den individuellen Bedürfnissen angepasst werden, sodass sich für jeden Hund eine passende Haftpflichtversicherung finden lässt. Die folgenden Faktoren beeinflussen die Kosten:

  • Hunderasse
  • Laufzeit
  • Schadenssumme/Versicherungssumme
  • Selbtsbeteiligung

Wer bei Schäden eine höhere Eigenbeteiligung leistet, kann von einem niedrigeren Beitrag profitieren. Zudem spielt die Deckungssumme eine wichtige Rolle. Diese reicht von 3 bis 15 Millionen und ist dem entsprechend teuer in der Versicherung.

Wer mit einem Dackel in ländlicher Gegend wohnt und den Hund stets angeleint hat, benötigt in der Regel einen niedrigeren Deckungsbetrag, als ein Hundebesitzer, der mit einem Kampfhund direkt in der Innenstadt lebt.

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