Hunde können genauso wie Menschen krank werden. Um die dadurch aufkommenden Kosten beim Haustierarzt aufzufangen, kann eine Krankenversicherung mit Behandlungsempfehlung sehr praktisch sein. Genau diese wird in dem folgenden Artikel genauer beschrieben und darauf eingegangen, wie sie sich von einer Hunde-OP-Versicherung unterscheidet.
Ja, eine Hunde-Krankenversicherung in einer bestimmten Abrechnungshöhe kann durchaus sinnvoll sein. Denn der Besuch bei einem Haustierarzt ist sehr teuer und wer regelmäßig zu diesem muss, braucht sich über ein leeres Portemonnaie nicht zu wundern. Insbesondere dann, wenn eine Operation anfällt, fehlt häufig das Geld, um diese zu bezahlen. Und das ist natürlich eine unschöne Extremsituation. Natürlich will man seinem Liebling ermöglichen, dass es ihm später besser geht. Und um die Kosten dafür zu decken, lohnt es sich, eine Krankenversicherung für den Hund wie von der DFV Deutsche Familienversicherung abzuschließen.
Es wird unterschieden zwischen einer normalen Hundekrankenversicherung und einer Hunde-OP-Versicherung. Wie der Name bereits erahnen lässt, ist Letztere nur für Operationen gedacht. Die Hundekrankenversicherung hingegen kommt für unterschiedlichste Behandlungen inklusive Behandlungsempfehlung auf. Welcher Umfang letztlich enthalten ist, sollte individuell erfragt werden. So ist man auf der sicheren Seite und weiß, welche Kosten abgedeckt sind. In den folgenden beiden Absätzen werden die Umfänge der beiden Varianten noch etwas genauer vorgestellt.
Die Hunde-Krankenversicherung übernimmt den größten Teil der Kosten, die durch die Behandlung beim Haustierart entstehen und sorgt für einen guten Vorsorgeschutz. Wie bereits erwähnt, ist der Umfang von den einzelnen Tarifen recht unterschiedlich. Ganz grundsätzlich sind aber Medikamente, Bluttests, eine Zeckenvorsorge, Operationen und Krankenhausaufenthalte mit zumindest zum Teil abgedeckt. Gerade größere Eingriffe werden von der Versicherung allerdings nicht übernommen. Dann müsste eher eine richtige Hunde-OP-Versicherung abgeschlossen werden.
Je nach Tierkrankenschutz sind zudem auch spezielle Vorsorgemaßnahmen oder auch besondere Behandlungen abgedeckt.
Die Hunde-OP-Versicherung bietet nur Schutz, wenn es zu einer Operation kommt. So werden zum Beispiel auch die Kosten für einen späteren Krankenhausaufenthalt übernommen. Normale Untersuchungen in einer geringen Abrechnungshöhe sind hingegen nicht enthalten.
Hier gilt es daher zu überlegen, welche Variante sich im eigenen Fall am besten geeignet ist. Wer regelmäßig mit seinem Hund zum Haustierarzt oder Tierkrankenhaus muss, kann sogar überlegen, beide Varianten abzuschließen.
Ja, es ist teilweise sogar möglich, zusätzlich zu einem bereits versicherten Hund einen weiteren Vierbeiner mitzuversichern. Hierzu sollte man ganz einfach bei dem jeweiligen Anbieter nachfragen und sich beraten lassen. Zudem gilt es zu beachten, dass dann natürlich auch zwei Beiträge für den Tierkrankenschutz anfallen. Viele Anbieter gewähren aber auf den zweiten Hund einen gewissen Rabatt.
Oben wurde bereits erwähnt, dass die Hundekrankenversicherung je nach Tarif unterschiedliche Leistungen umfasst. Grundsätzlich sind aber folgende enthalten:
Ein Vorsorgeschutz für Hunde kann sinnvoll sein. Doch bevor ein solcher abgeschlossen wird, werden die einzelnen Anbieter am besten miteinander verglichen. Denn die Tarife und halten unterschiedliche Tarifleistungen und da sollte man genau hinsehen, welche man wirklich benötigt und auf welche man auch verzichten könnte. Die einzelnen Anbieter beraten die Interessenten zum Tierkrankenschutz mit Behandlungsempfehlung zumeist rechts ausführlich. Dabei sollten diese auch alle Fragen stellen, die Ihnen im Kopf herumschweben, wie etwa zur Zeckenvorsorge.
https://www.haustiermagazin.com/hunde-op-versicherung-ratgeber/
https://hundeversicherung-blog.de/hundekrankenversicherung-ratgeber-2/